Archiv für die Kategorie ‘Wahlrecht’

Das Hamburger Wahlrecht ist unbeliebt bei den großen Parteien. Im Jahr 2004 wurde es durch einen Volksentscheid eingeführt, danach mehrfach wieder zurückgeschraubt und Rücknahmen durch das Hamburgische Verfassungsgericht und den Druck eines erneuten erfolgreichen Volksbegehrens zum Teil wieder revidiert. Den jetzigen Zustand hat die Bürgerschaft also nicht gerade freiwillig herbeigeführt und so wird auch immer wieder versucht das Wahlrecht zu attackieren, um es erneut zurückschrauben zu können. Beliebtester Angriffspunkt ist die Behauptung, dass das Wahlrecht zu kompliziert für die Einwohner Hamburgs wäre.

Die Ablehnung der großen Parteien ist nicht verwunderlich, denn das Wahlrecht entzieht ihnen defakto die Möglichkeit sich ihre Abgeordneten im Rahmen ihres Wahlerfolgs vollständig selbst aussuchen zu können. Statt innerparteilicher Deals und Absprachen haben die Wähler selbst das letzte Wort, von wem sie vertreten werden wollen.

Der neuste Angriffspunkt nach der jüngsten Wahl ist nun, dass das Wahlrecht angeblich dazu geführt hätte, dass „fast alle Fachleute einer Fraktion aus dem Parlament gewählt“ worden seien. Gemeint ist die CDU. Wir sehen mal darüber hinweg, was das durch die Blume über die Qualität der stattdessen gewählten Kandidaten aussagt und beschäftigen uns mit den genannten Beispielen. Aus der CDU-Fraktion sollen Finanzexperte Roland Heintze (trotz Listenplatz 2) und Wirtschaftsexperte Hjalmar Stemmann dem Wahlrecht zum Opfer gefallen sein, in der SPD-Fraktion der Schul-Experte Lars Holster. Außerdem sollen laut diesem Text im Zeit-Blog irgendwelche ungenannten CDU-Verkehrsexperten es ebenfalls nicht in die Bürgerschaft geschafft haben. Der bisherige CDU-Verkehrsexperte Klaus-Peter Hesse trat allerdings bei dieser Wahl gar nicht mehr an. Gemeint sein könnten eventuell Christoph de Vries oder Christoph Ploß.

Die hamburgische Bürgerschaft besteht aus 121 Abgeordneten, davon 58x SPD, 20x CDU, 14x Grüne, 10x Linke, 9x FDP, 8x AfD und 2 fraktionslosen, die über das Ticket der Grünen und der Linken in die Bürgerschaft eingezogen sind. Eine Liste aller Abgeordneten und über welchen Mechanismus des Wahlrechts sie in die Bürgerschaft eingezogen sind, kann hier (PDF) angeschaut werden. 71 der Abgeordneten sind über die 17 Wahlkreise sozusagen als gewählte Direktkandidaten eingezogen, die anderen 50 über die Parteilisten. Zum Vergleich: von den 631 Bundestagsabgeordneten sind 299 Direktkandidaten, 299 Listenkandidaten und 33 weitere Überhang- und Ausgleichsmandate, also ebenfalls von den Listen. Ein wesentlicher Unterschied ist aber, dass bei der Bundestagswahl jeder Wahlkreis nur einen Gewinner hat, in Hamburg ziehen je nach Größe 3 bis 5 Personen pro Wahlkreis ein. Die Wahlkreise selbst sind also bereits so eine Art kleine Listenwahl.

Die Verteilung zwischen Wahlkreiskandidaten und Listenkandidaten pro Partei sieht wie folgt aus:

Partei Ergebnis Wahlkreisabgeordnete Listenabgeordnete
SPD 45,6% 35 23
CDU 15,9% 18 2
GRÜNE 12,3% 13 2
DIE LINKE 8,5% 4 7
FDP 7,4% 1 8
AfD 6,1% 0 8

Auffällig dabei ist, dass bei der CDU und den Grünen relativ wenige Listenplätze zum Zuge gekommen sind.
 

Auswirkung der Wahlkreislisten

 

Um die Auswirkungen der Wahlkreislisten auf die Verteilung der Mandate zu untersuchen, machen wir ein kleines Experiment. Wir nehmen eine zusätzliche Partei an, die Stimmen bekommen hätte, die bei der echten Wahl als Nichtwähler verlorengegangen sind. Wir nennen diese fiktive Partei mal die „Wikingerpartei“. Das Ergebnis der Wahl bleibt also in allen Punkten genau gleich, nur eine Partei mit zusätzlichen Stimmen kommt dazu. Wir nehmen der Einfachheit halber an, dass diese Partei ihre Stimmen gleichmäßig in der ganzen Stadt und in gleicher Zahl für Wahlkreislisten und die Landesliste bekommen hätte.

Ab einem Ergebnis von 5% wäre die Wikingerpartei in die Bürgerschaft eingezogen und hätte 6 Mandate für ihre Landesliste bekommen, keine Wahlkreismandate. 6% hätten bereits 8 Mandate eingebracht. Ab 8,3% wäre das erste Wahlkreismandat aus dem Wahlkreis 15 Bergedorf von der SPD übernommen worden, dazu 9 weitere Listenmandate. Interessanterweise waren einige Wahlkreismandate in 4-Mandate-Wahlkreisen einfacher zu holen als so manches Mandat in 5-Mandate-Wahlkreisen. Mit 8,5% bekommt die Wikingerpartei ein Mandat im Wahlkreis 13 Alstertal – Walddörfer, danach kommen aber schon die 4er-Wahlkreis 14 Rahlstedt (ab 8,8%) und dann Wahlkreis 12 Bramfeld – Farmsen-Berne (ab 9,1%), ebenfalls ein 4er-Wahlkreis. Ich habe den Verlauf der Mandatsverteilung bis zu einem Ergebnis von 40% mal hier aufgezeichnet:

Mandate_Wikingerpartei

Im Bereich von 13% hätte diese Partei nur ein einziges Mandat von ihrer Liste bekommen. Bei 14% für die Wikinger wäre es als Nebeneffekt für die CDU sogar dazu gekommen, dass diese gar kein Listen- und nur noch Wahlkreismandate bekommen hätte. Das hätte interessanterweise sogar Dietrich Wersich persönlich das Mandat gekostet, da er in keinem Wahlkreis angetreten ist. Ab 18% macht die Kurve einen kleine Sprung, was daran liegt, dass die zusätzliche Wahlbeteiligung die AfD unter die 5%-Hürde gedrückt hätte. Das selbe passiert bei 33% mit der FDP, wobei diese das Wahlkreismandat von Katja Suding behalten hätte. (Ich habe im Nachhinein festgestellt, dass ein solches Mandat für Frau Suding die Bürgerschaft nach §5(3) BüWG auf 123 Sitze vergrößert hätte, bin aber zu bequem deswegen jetzt alle Grafiken neu zu machen. ;))

Man sieht nun also einen relativ schmalen Bereich, in dem kaum Listenmandate vergeben werden. Hier nochmal die Grafik mit den anderen Parteien und ihren tatsächlichen Ergebnissen:

Mandate_Wikingerpartei_2

Man sieht dabei schön, wie die Grünen den Anfang und die CDU das Ende der Engstelle getroffen haben. Bei der CDU kam erschwerend hinzu, dass sie kurz vor der Wahl in der Wählergunst noch auf 15,9% abgesackt sind, sich das aber auf die Wahlkreise weniger stark ausgewirkt hat, wo sie hamburgweit 19,7% gehalten haben. Je 1 Mandat in allen 17 Wahlkreisen waren zwar ungefährdet, aber dieser Umstand hat ihnen im Wahlkreis 13 Alstertal – Walddörfer knapp ihr 18. Wahlkreismandat beschert. Der erfolgreiche Einzug der AfD und der FDP haben diesen Effekt ebenfalls verstärkt, weil diese insgesamt 17 Mandate von den anderen Parteien abgezogen haben, aber die Wahlkreismandate der anderen Parteien nur um eins, das von Katja Suding, gesenkt haben.

Rein zum Test habe ich mal alle Wahlkreise auf 3-Mandate-Wahlkreise verkleinert und so die Gesamtzahl der Wahlkreismandate auf 51 gesenkt, womit 70 auf die Landeslisten entfallen. Der Effekt wird dadurch ein wenig verkleinert, es gibt aber nach wie vor eine solche Engstelle. Im Bereich von 13% bis 16% erreicht die Wikingerpartei hier je ein Wahlkreismandat pro Wahlkreis und hat dann auch erstmal nur noch 4 Listenmandate.

Mandate_Wikingerpartei_3er

Eine weitere Eingriffsmöglichkeit wäre es die Bürgerschaft auf insgesamt 150 Abgeordnete zu vergrößern. Dadurch ergäbe sich ein Verhältnis von 71 Wahlkreismandaten zu 79 Listenmandaten. Die Wahlkreismandate würden gleich bleiben, aber auch im Bereich der Engstelle wären weiterhin mindestens 5, meistens etwas mehr Listenmandate mit drin.

Mandate_Wikingerpartei_150

Es ist also tatsächlich so, dass der Zuschnitt und die Aufteilung der Wahlkreise dazu führen können, dass die Zahl der gewählten Listenkandidaten nahe an Null herangeht. Nach ein wenig Recherche stellt sich mir das so dar, dass es ein gewollter Effekt des Wahlrechts war vor allem Wahlkreiskandidaten in die Bürgerschaft zu bekommen. Mal abgesehen davon, dass man dieses Ziel grundsätzlich in Frage stellen kann, wirkt sich das Wahlrecht aber auch nur dementsprechend aus, wenn die Partei so grob in einem Ergebnis von 11% bis 16% liegt. Einen wirklichen Sinn kann ich dahinter nicht erkennen. Das ist weder Fisch noch Fleisch. Ich finde es auch sehr bedauerlich, dass das die Möglichkeiten des personalisierten Wahlrechts wieder stark einschränkt. Die Möglichkeit Listenkandidaten, die mir sehr zusagen, von jedem Listenplatz in die Bürgerschaft hineinwählen zu können, finde ich absolut großartig, hilft mir aber nicht, wenn von der zugehörigen Partei fast keine Kandidaten von der Landesliste zum Zuge kommen.

Für den konkreten Fall der CDU stellt sich allerdings die Frage, warum sie ihre Experten nicht in den passenden Wahlkreisen aufgestellt haben, wenn diese doch so wichtig sind. Für Herrn Roland Heintze auf Listenplatz 2 hätte es z.B. schon gereicht, wenn die CDU ihren Spitzenkandidaten Dietrich Wersich in seinem Wahlkreis aufgestellt hätten. Dann wäre Heintze auf der Landesliste als erster zum Zuge gekommen und säße jetzt in der Bürgerschaft. Das verlorene Mandat erhielt Herr Heintze (der neuerdings übrigens Parteivorsitzender der Hamburger CDU ist) 2011 noch aus dem Wahlkreis 07 Lokstedt – Niendorf – Schnelsen. Dort trat Herr Heintze 2015 nicht mehr an und machte Platz für Carsten Ovens (übrigens Vorsitzender der Jungen Union Hamburg).

Die Grünen haben 15 Mandate errungen. 10 davon gingen an Personen, die in der Top15 ihrer Landesliste standen, aber in ihrem jeweiligen Wahlkreis gewählt wurden, eine weitere Person ist knapp im Wahlkreis gescheitert und noch eine weitere trat zwar an, wurde von ihrer Partei aber überraschend nicht im Wahlkreis aufgestellt. Für die meisten vorderen Listenplätze war es also egal, ob Wahlkreis- oder Landeslistenkandidaten zum Zuge kommen. Kein einziger auf der Landesliste der CDU war auch Spitzenkandidat der CDU in einem Wahlkreis, übrigens bei der SPD auch nicht. Beide haben also je 17 defakto sichere Wahlkreismandate (bei der SPD eher mehr) an andere Personen vergeben und ihrer Landesliste nur den Rest überlassen. Der inzwischen vermisste Hjalmar Stemmann erhielt sein Mandat 2011 sehr knapp über das letzte zu vergebende Mandat über Personenstimmen auf der Landesliste. Um solche Plätze wieder in die Bürgerschaft zu bekommen, hätte die CDU nunmal ein besseres Wahlergebnis erhalten müssen. Auf eine Absicherungsstrategie für die betroffenen Personen, wie bei den Grünen, hat die CDU verzichtet. Christoph de Vries und Christoph Plöß wurden auf den Listenplätzen 5 und 8 ebenfalls das schlechte Wahlergebnis und die fehlende Absicherung zum Verhängnis. Der vermisste Abgeordnete der SPD, Lars Holster, hätte sich vielleicht eher um einen besseren Listenplatz als den 60. bemühen sollen, aber dazu später mehr.

Dennoch halte ich es nicht für glücklich, dass das Wahlrecht so eine Art Todeszone für Listenkandidaten produziert und würde für eine Änderung plädieren. Eine Homogenisierung der Wahlkreise scheint mir nicht wünschenswert, da man damit einen sprunghaften Anstieg der Wahlkreismandate in einer noch engeren Prozente-Zone schafft. Außerdem würde sich der Zuschnitt der Wahlkreise schwierig gestalten und anfällig werden für Gerrymandering. Eine Anpassung des Verhältnisses von Wahlkreismandaten zu Landeslistenmandaten scheint mir aber wünschenswert. Dies geht durch eine allgemeine Reduzierung der Wahlkreismandate pro Einwohner, eine Vergrößerung der Bürgerschaft, oder beides. Ich würde präferieren den Zuschnitt der Wahlkreise danach auszurichten, dass ein möglichst stufenloser Anstieg der Wahlkreismandate je nach Wahlerfolg auftritt, bei insgesamt geringerer Mandatezahl. Eine leichte Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise kann dazu auch beitragen. Zusätzlich könnte man eine moderate Vergrößerung der Bürgerschaft vornehmen.
 

Auswirkung der Personenstimmen

 

Der zweite Kritikpunkt am Wahlrecht liegt darin, dass die Wähler durch ihre Stimmen die Reihenfolge der zum Zuge kommenden Kandidaten auf den Listen verändern können. Dieser Punkt ist den Parteien ein besonders großer Dorn im Auge, da es ihre innerparteilichen Deals zwischen den eigenen Machtzentren stört. Aber wie wirkte sich dies nun auf die Zusammensetzung der Bürgerschaft aus?

Zuerst einmal bleibt festzuhalten, dass von den 71 Wahlkreismandaten 68 in der von den Parteien vorgegebenen Reihenfolgen vergeben wurden. Lediglich drei mal bekam eine Person von weiter hinten das jeweils zweite Mandat für die SPD in den Wahlkreisen 04, 07 und 13. Kein einziger Wahlkreis-Spitzenkandidat hat sein Mandat von jemand anderem abgeluchst bekommen und es gibt auch keinen Fall, bei dem das Ergebnis nah dran war.

Von den 50 Listenmandaten wurden 26 entsprechend der Listenreihenfolge der Parteien vergeben. Die Wähler haben nämlich durchaus die Möglichkeit bei der Wahl bewusst zu entscheiden, dass die Auswahl der Kandidaten durch der Partei zum Zuge kommen soll und hat diese sogar etwas stärker genutzt, als überhaupt von der direkten Personenwahl Gebrauch zu machen. Die verbliebenen 24 Mandate, die nach Personenstimmen vergeben wurden, unterschieden sich in 9 Fällen nicht von dem Ergebnis, dass eine reine Listenwahl hervorgebracht hätte. Durch den Mandsverzicht eines FDP-Kandidaten unterscheidet es sich im Nichhinein sogar bei 10 Mandaten nicht mehr.

Partei Durch Wahlkreis Durch Listenreihenfolge Durch Personenstimmen, die der Listenreihenfolge entsprechen Durch Personenstimmen ausgetauscht
SPD 35 10 6 7
CDU 18 1 0 1
GRÜNE 13 1 0 1
DIE LINKE 4 4 2 1
FDP 1 4 1 (2) 3 (2)
AfD 0 6 0 2

 

Von den 121 Abgeordneten in der Bürgerschaft wurden also lediglich 15 Kandidaten der Landeslisten über die Personenstimmen ins Parlament gebracht (später dann 14) und 3 weitere, wie oben erwähnt, über Personenstimmen bei den Wahlkreisen. Tim Stoberock aus Wahlkreis 13 wäre ohne Personenstimmen allerdings statt über das Wahlkreismandat dann eben über die Landesliste eingezogen. Insgesamt hat das Wahlrecht über die Personenstimmen also 17 Kandidaten das Mandat gekostet und durch 17 andere (bzw. nachträglich dann eben 16), durch die Bürger handverlesene Kandidaten ersetzt. Das klingt nicht unbedingt nach einer Dimension, die zu ernsthaftem, ungewollten Know-How-Verlust in der Bürgerschaft führt.

Der Fall des vermissten Lars Holster ist allerdings ein besonderer, da die SPD ihn auf den letzten Listenplatz ihrer Landesliste platziert hat (Platz 60). Nach der Bürgerschaftswahl 2011 kam die Kritik am Wahlrecht auf, dass es dazu führen würde, dass viele Wähler aus Spaß, Mitleid oder sonstiger politikferner Motivation heraus ihre Stimmen an den letzten Listenplatz geben würden. Die letztplatzierte Kandidatin der SPD bei der Bürgerschaftswahl 2011, Isabella Vértes-Schütter auf Platz 60, erhielt mit 8147 Stimmen ein sehr gutes Personenergebnis und damit das vierte Personenmandat für die SPD, siehe hier (PDF). Lars Holster zog damals von Listenplatz 29 mit 3304 Personenstimmen wesentlich knapper in die Bürgerschaft ein. Auf Listenplatz 60 erhielt er bei dieser Wahl allerdings nur noch 2246 Personenstimmen. Für einen Einzug in die Bürgerschaft wären 3437 Personenstimmen notwendig gewesen. Isabella Vértes-Schütter erhielt nun aber auf Listenplatz 11 mit 9208 Pesonenstimmen sogar das erste Personenmandat.

So wie es aussieht, hat sich die SPD mit Herrn Holster hier einfach verzockt. Tatsächlich war die Kritik am letzten Listenplatz bei der Wahl 2011 wohl bereits sachlich unzutreffend und das Ergebnis hatte wesentlich mehr mit der Person von Frau Vértes-Schütter zu tun, als mit psychologischen Effekten des letzten Listenplatzes. Diese Wahlrechtsanomalie war 2015 nicht mehr reproduzierbar. Kein letzter Listenplatz war auch nur nah dran ein Personenmandat zu ergattern. Wenn etwas Herrn Holster das Mandat gekostet hat, dann sicherlich nicht das Wahlrecht. Die Personenstimmen haben ihm sein Mandat 2011 überhaupt erst ermöglicht. Das fehlende Vertrauen in das Wahlrecht durch die SPD hat es ihn nun offenbar wieder gekostet. Die Grünen trauten dem Wahlrecht in diesem Punkt offenbar ebenfalls nicht und platzierten den langjährigen Abgeordneten Farid Müller auf den letzten Listenplatz. Diese waren aber immerhin so schlau Herrn Müller über den völlig ungefährdeten Wahlkreis 01 Hamburg-Mitte abzusichern.

Bei der Verteilung auf Listen- und Personenmandate fällt auf, dass die SPD überdurchschnittlich viele Personenmandate, die AfD überdurchschnittlich viele Listenmandate erhalten hat. Dies könnte darauf hindeuten, dass bei bekannten Personen deutlich mehr Gebrauch vom Personenwahlrecht gemacht wird. Hier bietet die bisherige Alleinregierung der SPD und die neue Partei der AfD auch den größten Kontrast. Bei der SPD hatte sicher auch der enorme persönliche Erfolg von Olaf Scholz einen großen Anteil daran. Dieser erhielt alleine mehr Personenstimmen, als die SPD Listenstimmen bekommen hat.

Für die Wahl von Herrn Scholz macht das keinen Unterschied, da Listenstimmen ja ihm als Listenplatz 1 ebenfalls zuerst zugute gekommen wären. Allerdings wirkt es sich darauf aus, ob weiter hinten dann Kandidaten nach Listenreihenfolge oder nach Personenstimmen zum Zuge kommen. Wären die Hälfte der Scholz-Stimmen stattdessen Listenstimmen gewesen, wären 15 statt 10 Listenmandate und 8 statt 13 Personenmandate in die Bürgerschaft gekommen. Da 4 der verlorenen Personenmandate aber ohnehin zu den nächsten 5 Listenplätzen gehören, hätte es sich personell nur bei einer Person ausgewirkt. Hauke Wagner hätte seinen Platz räumen müssen für Wolfgang Rose. Es ist allerdings ein wenig dem Zufall geschuldet, dass 4 der nächsten 5 Listenanwärter ohnehin auch Personenmandate bekommen haben. Die Auswirkung hätte auch stärker sein können.

Dass Stimmen für den Bürgermeister einen solchen Mandatstausch bei völlig anderen Personen bewirken können, ist für den Wähler nicht unbedingt intuitiv. Das ist allerdings auch dem Umstand geschuldet, dass die Parteien unbedingt eine (ursprünglich nicht vorgesehene) Option zur unpersönlichen Listenwahl haben wollten. Die unterschiedliche Auswirkung der Personen- und Listenstimmen sollte den Wählern aber nochmal deutlicher bekannt gemacht werden. Eine Personenstimme ist defakto immer auch ein Ausdruck des Misstrauens gegen die Listenreihenfolge, wie sie von der Partei festgelegt wurde, auch wenn man sie an vordere Listenkandidaten vergibt.

Bei der FDP gab es übrigens ebenfalls eine extreme Konzentration der Personenstimmen auf die Spitzenkandidatin. Katja Suding bekam fast so viele Personenstimmen, wie die Spitzenkandidaten der LINKE, Grüne und AfD zusammen. Dennoch hatte die FDP deutlich mehr Listenstimmen als Personenstimmen. Die Konzentration der eigentlich nicht besonders vielen Personenstimmen auf die Spitzenkandidatin führte hier dazu, dass Jennyfer Dutschke mit 1078 Personenstimmen das mit Abstand einfachste Personenmandat erhalten hat. Weil ein Kandidat der FDP seine Wahl nicht annahm, rückte später sogar noch Daniel Oetzel mit 1048 Personenstimmen nach.
 

Auswahl der Personen

 

Am schwierigsten zu bewerten ist wohl die konkrete Wahlentscheidung der Bürger im einzelnen. Die Behauptung das Wahlrecht hätte dazu geführt, dass die Zusammensetzung der Bürgerschaft nicht dem tatsächlichen Wählerwillen entsprechen würde, impliziert, dass man weiß, was die Wähler tatsächlich wollten. Es wäre bei allen vermissten Personen möglich gewesen, dass sie gewählt worden wären. Es fehlten ihnen dazu aber die notwendigen Stimmen.

Es ist natürlich schwierig zu sagen, warum die Wähler ihre Kreuze bei bestimmten Personen gemacht haben, aber da mir bei der Durchsicht des Resultats etwas aufgefallen ist, würde ich gerne zuletzt noch eine Hypothese überprüfen. Dafür analysiere ich die Google News Treffer (aus Deutschland) zu allen 15 über die Landesliste ins Parlament gewählten Kandidaten, die ohne Personenstimmen nicht dort gelandet wären. Ich nehme dazu den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 14.02.2015 (den Tag vor der Wahl) und versuche die Artikel über Namensvetter herauszufiltern.

Gewählte Kandidaten

Farbliche Unterscheidung nach:

  • Skandale oder Skandälchen
  • Außerhalb der Politik
  • Politische Metathemen
  • Politisch Inhaltliches
Kandidat Hintergrund Stimmen Artikel Themen
Danial Ilkhanipour, SPD Ex-Juso-Chef und Kahrs-Mitarbeiter 5865 19 9x über seinen Machtkampf mit Niels Annen um eine Bundestagskandidatur 2009, außerdem 3x über eine SPD-Kollegin, die ihm deshalb ihre Stimme bei der Wahl verweigerte, 2x die fast gescheiterte Nominierung bei der aktuellen Wahl aus dem selben Grund, 2x Plakatzerstörungen durch einen SPD’ler aus dem Annen-Lager gegen sein Lager, 1x Machtkämpfe während dem Wahlkampf
1x zu seinen Wahlchancen
1x zu einer Veranstaltung mit ihm über Flüchtlingspolitik
Güngör Yilmaz, SPD Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und Abgeordnete in der BV Bergedorf 4962 4 Alle Artikel auf türkisch.
2x Vorstellung türkischer Kanidaten zur Bezirkswahl Bergedorf und der Bürgerschaftswahl
2x Bericht über Besuche von Veranstaltungen
Hendrikje Blandow-Schlegel, SPD Rechtsanwältin und Mitbegründerin des Vereins „Flüchtlingsinitiative Harvestehude“ 4175 24 21x zur Flüchtlingsunterkunft Sophienterrassen
2x zur Anti-PEGIDA-Demo
1x zu ihren Wahlchancen
Markus Schreiber, SPD Ehemaliger Bezirksamtsleiter Hamburg-Mitte, nach Rücktritt Prokurist bei einer Baufirma 3954 65 25x zum Tod von Chantal bzw. dem Rücktritt als Bezirksamtsleiter deswegen
10x wegen dem umstrittenen Zaun zur Vertreibung von Obdachlosen an der Kerstin-Miles-Brücke
7x bzw 4x wegen Bauvorhaben in seinem neuen Job als Prokurist und seiner Tätigkeit bei der IG Steindamm
9x zu verschiedenen alten Vorhaben als Bezirksamtsleiter
2x zur politischen Karriere
4x zum Comeback und den Chancen mit dieser Listenkandidatur
2x zu seiner kritisierten Berufsbezeichnung „Bezirksamtsleiter a.D.“
1x Stellungnahme mit dem Hafen gegen PEGIDA
1x Besuch beim Neujahrsempfang der SPD Billstedt
Doris Müller, SPD Bürgerschaftsabgeordnete, vorher Krankenschwester 3941 8 2x bzw. 3x zu Nebenerwähnungen bei Machtkämpfen in der Harburger SPD zur Kreisvorstandswahl und Listenaufstellung
2x zu ihren Wahlchancen
1x in einer gemeinsamen Erklärung in der Bürgerschaft zu Investitionen in Harburg
Urs Tabbert, SPD Bürgerschaftsabgeordneter und rechtspolitischer Sprecher der SPD 3509 17 10x zu verschiedenen Aspekten von Gefängnissen und Sicherungsverwahrung
3x zu Personal im Justizbereich
4x zum Transparenzgesetz und Korruptionsregister
Hauke Wagner, SPD Sohn eines Ex-Bausenators, Ex-Juso-Landesvorsitzender, Vattenfall-Manager 3503 30 10x zur Berufsangabe als „Sanitäter“ obwohl er nur einen 48h-Kurs belegt hat
8x gescheiterte Kandidatur zum Juso-Bundesvorsitzenden
7x im Bereich der Tätigkeit als Vattenfall-Manager
2x zur Gründung eines Online-Ortsverbands und 1x zur Forderung von Politikinteresse
1x zu den Chancen seiner Listenkandidatur
1x zu seiner Rolle in SPD-Machtkämpfen zwischen Danial Ilkhanipur und Niels Annen
Joachim Lenders, CDU DPolG-Hamburg Vorsitzender, Stellvertretender Bundesvorsitzender der DPolG 9677 139 113x politische oder polizeiliche Äußerungen als DPolG-Vertreter
1x zur Wahl zum DPolG-Vorsitzenden
7x rechtliche Außeinandersetzungen mit Flora-Anwalt Beuth
3x zu Sponsoring der Partei durch RedBull
2x zum Vorwurf des Geheimnisverrats
1x zur Bundestagskandidatur 2013
5x zu seinem Vorwurf von Intrigen bei der Kandidatenaufstellung der CDU zur Bundestagswahl
5x politische Äußerungen im Wahlkampf
2x über seine Wahlchancen
Inge Hannemann, LINKE „HartzIV-Rebellin“ 7570 170 ca. 160x zu Aktivismus gegen HartzIV, ihren Rechtsstreit und ihre Petition (und in gefühlt jeder Kommentarspalte zu dem Thema)
9x zum Wechsel in die Politik bzw. Einzug in die Bezirksversammlung
1x über ihre Wahlchancen
Carl-Edgar Jarchow, FDP Bürgerschaftsabgeordneter (Innenpol. Sprecher) und HSV-Vorstandsvorsitzender 1647 411 ca. 330x zu Angelegenheiten des HSV
ca. 74x zu Rücktrittsforderungen, Rücktritt und juristischen Auseinandersetzungen darum
6x zu Gefahrengebieten, Linksextemer Gewalt und dem Rettungsmonopol der Feuerwehr
1x zu seinem Vorwurf der Untreue gegen einen FDP-Kollegen
Kurt Duwe, FDP Bürgerschaftsabgeordneter 1552 79 65x zu vielen verschiedenen politischen Themen, hauptsächlich Bauen, Umwelt, Verkehr, oft Verbunden mit kleinen/großen Anfragen
4x Besuch bei Podiumsdiskussionen und ähnlichem
1x Zu seinem Vorwurf der Untreue gegen einen FDP-Kollegen
8x zum Wahlantritt und den Chancen (auch Bundestagswahl)
1x zu seinem Verzicht auf Krawatten
Heico Fuhrmann, FDP Unternehmer 1294 0 Kein einziger Artikel
Nebahat Güclü, Grüne Vorsitzende der Türkischen Gemeinde Hamburg 5624 41 19x zu ihrem umstrittenen Auftritt bei der Türkischen Föderation
19x zu Themen wie Radikalisierung von Muslimen, Asylheimbrand, Emanzpation türkischer Mädchen, …
2x zum Besuch einer Veranstaltung bzw. ihrer Kandidatur allgemein
1x über die Türkische Gemeinde Hamburg
Ludwig Flocken, AfD Arzt 1829 3 3x über einen Auftritt bei MVgida mit Rechtsaußen-Äußerungen
Alexander Wolf, AfD Jurist und Danubia-Mitglied 1705 4 3x zu seiner Mitgliedschaft in der rechtsextremen Burschenschaft Danubia
1x als Geschäftsführer von my green invest GmbH

 

Daraus ergeben sich drei wiederkehrende Muster, von denen zum Teil mehrere gleichzeitig zutreffen:

  • Ein Amtsbonus von bisherigen Bürgerschaftsabgeordneten, einer Bezirksabgeordneten (die auffällig viele Stimmen aus dem eigenen Bezirk bekam) und einem ehemaligen Bezirksamtsleiter. Das kann auf Zufriedenheit mit der bisherigen politischen Arbeit hindeuten.
  • Personen, die durch Aktivismus zu bestimmten Themen aufgefallen sind, sei es die Flüchtlingsunterkunft in Harvestehude, der Widerstand gegen HartzIV, politische Arbeit als Polizeigewerkschafter, das Engagement in der Türkischen Gemeinde Hamburg oder was auch immer das darstellen soll, was die Herren von der AfD gemacht haben.
  • Ein Bekanntheitsschub durch große oder kleine Skandale.

Lediglich der Unternehmer Heico Fuhrmann fällt hier aus der Reihe. Dieser kann sich seinen Erfolg aber offenbar selbst nicht so ganz erklären und nahm prompt sein Mandat gar nicht an. Carl-Edgar Jarchow zählte wohl auch vor den Turbulenzen des HSV bereits zur hamburger Prominenz.

Die Bestätigung der bisherigen parlamentarischen Arbeit durch die Wähler ist eine gute Möglichkeit die Zufriedenheit der Bürger mit ihren Repräsentaten zu steigern, auch wenn diese Personen in den Machtzirkeln ihrer Parteien nicht so hoch im Kurs stehen. Auch dass Personen, die mit ihrem (formellen oder informellen) politischen Aktivismus einen Nerv bei der Bevölkerung treffen, einen Weg in die Volksvertretung haben, kann für frischen Wind in den Parlamenten sorgen. Es öffnet sich dadurch eine kleine Pforte für Quereinsteiger, die nicht bereits durch die Macht-Mechanismen der Parteien vorgefiltert wurden.

Den Effekt von persönlichen Skandalen und Skandalisierungen auf das Wahlergebnis betrachte ich allerdings mit Sorge. In meinem ersten Eindruck hätte ich diesen Effekt sogar noch etwas größer vermutet, als er sich nach der genauen Analyse nun darstellt. Im großen und ganzen führt das Personenwahlrecht wohl zu einer Bereicherung des Parlaments. Einige Ausnahmen scheint es aber doch zu geben.

Es ist etwas schwierig zu bewerten, ob die Wahlerfolge der betroffenen Personen nun wirklich maßgeblich auf ihre Skandale zurückgeführt werden können. Es scheint aber doch so, dass die erhöhte Bekanntheit unter’m Strich eher nützt als schadet, frei nach dem Motto ‚any press is good press‘. Der Faktor ‚Bekanntheit‘ ist unabhängig vom inhaltlichen Profil von enormer Bedeutung bei einem Personenwahlrecht, mehr noch als ohnehin schon bei politischen Wahlen. Ich hoffe es gelingt in Zukunft mehr politische Akteure durch ihre konstruktive Arbeit für die Bürger Hamburgs zu Bekanntheit zu verhelfen. Hier stehen wohl auch die Medien ein Stück weit in der Pflicht ihre politische Berichterstattung nicht von Boulevard in den Hintergrund drängen zu lassen. Die Personenstimmen könnten dann auch für unsere vermissten Experten eine Chance für eine Rückkehr in die Bürgerschaft sein. Zumindest falls die CDU es schafft die dafür insgesamt notwendigen Wählerstimmen wieder einzusammeln, denn ohne Stimmen, gibt es auch keine Mandate.

 

PS:
Wer mag, kann gerne selbst ein wenig herumrechnen. Hier gibt es die OpenOffice Calc-Datei, die ich mir dafür gebaut habe. So 100% selbsterklärend ist sie leider nicht, aber mit einem Blick ins Gesetz über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft sollte man damit klarkommen können. Wer irgendwo Fehler findet darf mir auch gerne Bescheid geben.

 
Nachtrag:

Ich habe die Idee des neuen Zuschnitts der Wahlkreise aus dem ersten Kommentar unten jetzt nochmal berechnet. Eine Reduzierung der Wahlkreise auf 15 mit insgesamt 57 Wahlkreismandaten ergibt folgenden Verlauf:

Mandate_Wikingerpartei_15WKs

Daraus ergibt sich eine relativ moderate Engstelle und bei mehr Prozenten eine ungefähr konstante Verteilung von 50:50 zwischen Wahlkreis- und Listenmandaten. Ich denke das sieht eigentlich recht gut aus, selbst ohne eine Vergrößerung der Bürgerschaft.