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Irgendwas mit BEO

Veröffentlicht: 4. Juli 2013 in Basisdemokratie, BEO, Piraten

Die Aufregung um die Frage, ob die Piratenpartei in Zukunft auch online Beschlüsse fassen wird, hat sich inzwischen spürbar gelegt. Nachdem wirklich jede Zeitung mal geschrieben hatte, dass wir nun eine Offline-Partei geworden sind (wie auch immer das gehen soll, dass man offline-iger wird, indem man einen Antrag auf etwas neues ablehnt…), haben wir dann irgendwann doch noch offiziell verkündet, dass wir nun eine Online-Partei sind. Diskordia wäre stolz auf uns, die Presse war aber mehr so wie „ach, ich lass das jetzt so…“. Inzwischen interessiert es offenbar nicht mehr wirklich. Vielleicht sollten wir beim nächsten BPT verkünden, dass wir den Weltfrieden umgesetzt haben und ein paar Tage später dann kurz schreiben, dass dem doch nicht so ist. Möglicherweise klappt diese Nummer ja nochmal. ;)

Aber sei’s drum. Wenn schon die Öffentlichkeit nicht weiß, was wir an diesen denkwürdigen Tagen in Neumarkt in der Oberpfalz getan haben, so sollten wir es vielleicht wenigstens selbst herausfinden. Dass das nicht ohnehin allen klar ist, ist gleich mal Problem Nummer 1. Leute, Leute, ihr fingert hier an den demokratischen Grundlagen dieser Partei rum und dann nehmt ihr einfach etwas an, das im Vorfeld kaum wirklich durchleuchtet wurde? Von dem kaum abgekloppft wurde, ob das so überhaupt geht? Ob da noch handwerkliche Fehler drin sind? Oder ob es wirklich eine gute Idee ist? Orrrrr… meh. Aber ihr wolltet es halt so und jetzt haben wir halt „etwas“. Die so gehypte wie umkämpfte SMV ist es ja nun offenbar nicht, aber irgendwas dann eben doch. Nur was?

Die Frage des „ob“ haben wir allem Anschein nach wohl mit ja beantwortet, zumindest falls die Frage lautete, ob wir zwischen Parteitagen online Beschlüsse fassen wollen. Das war doch die Frage, oder? Dem Echo nach zu urteilen für einige offenbar nicht wirklich. Naja, egal. Die Antwort lautet trotzdem so weit mal „ja“. Bei der Frage nach dem „wie“ haben wir allerdings ebenfalls kräftig zugelangt. Statt nur ein bisschen „wie“, wie es bei den anderen SMV-Anträgen gleich huckepack mitgekommen wäre, sind wir mit SÄA003 und vor Allem X011 gleich in die Vollen gegangen. X011 stellt die Entscheidungsordnung für den in SÄA003 eingeführten Basisentscheid dar. Dafür kursiert inzwischen das Kürzel „BEO“, offenbar als Alternative zu „SMV“.

Für eine Online-Beschlussfassung müssen eine ganze Reihe Dinge geregelt werden, einige Entscheidungen müssen getroffen werden und einige Probleme wollen gelöst werden. Ich werden mal versuchen die Unterschiede zwischen dem beinahe erfolgreichen SMV-Antrag SÄA027 und den beschlossenen BEO-Anträgen SÄA003 & X011 herauszuarbeiten, soweit mir das aktuell möglich ist. Interessant ist dabei vor allem auch, was über die Satzung geregelt ist und was nicht. Die Erklärungen zu BEO von Entropy habe ich mir bisher noch nicht angehört. Ich möchte versuchen erstmal rein aus dem beschlossenen Text schlau zu werden. Da die Sache etwas kompliziert ist, möchte ich auch gleich vorweg schicken, dass das hier ein Versuch der Annäherung darstellt und noch Fehler oder Fehleinschätzungen enthalten kann und mit Sicherheit nicht jeden Aspekt komplett beleuchtet. Außerdem sind hier nur die Entscheidungen aufgeführt, die mir bisher so eingefallen sind. Denkt am Besten selbst und schaut es euch selbst auch nochmal an. ;)

Da meine Beurteilung insgesamt recht lange ausfällt (it’s complicated…), könnt ihr in der folgenden Tabelle gleich zu meiner jeweiligen Bewertung und wieder zurück springen. Die Tabelle enthält 13 grundlegende Fragen, die man irgendwie beantworten muss, wenn man zwischen Parteitagen verbindliche Abstimmungen durchführen möchte. Am Ende folgt ein Special und ein Fazit.

 

Entscheidung SÄA027 (SMV) SÄA003 + X011 (BEO)
 
1. Wann finden Beschlüsse statt? Ständig oder auf Termin?
SÄA027: Der Bundesparteitag tagt als Ständige Mitgliederversammlung. Ich denke daraus ergeben sich die gleichen Regeln, wie sie auf einem Parteitag existieren, d.h. die SMV kann jederzeit beschließen jetzt einen Antrag xy zu behandeln.

GO?: Genaue Regelungen, wann Abstimmungen stattfinden, werden nicht getroffen, das „ständig“ im Name impliziert aber, dass das jederzeit passieren kann, Tag ein Tag aus.

X011: Verantwortliche entscheiden darüber zu welchen Stichtagen Abstimmungen durchgeführt werden. Zwischen zwei Stichtagen müssen mindestens vier Wochen liegen. Es sollen nicht mehr als 20 Abstimmungen am selben Stichtag erfolgen.
 
2. Über welche rechtliche Form (Organ?) werden die Beschlüsse bindend?
SÄA027: Die SMV ist eine besondere Tagungsform des Bundesparteitags. SÄA003: Ein Satzungsparagraph führt Basisentscheide ein und stellt sie Beschlüssen des Bundesparteitags gleich. Basisentscheide führen Urabstimmungen gemäß Parteiengesetz durch.
 
3. Über welche Wege können die Mitglieder an den Beschlüssen teilnehmen? Online? Offline?
SÄA027: Die SMV tagt online. SÄA003: Bei geheimen Abstimmungen ist eine elektronische Stimmabgabe ausgeschlossen.

X011: Abstimmungen können elektronisch, per Urne oder Brief, oder auf einem Parteitag erfolgen. Auf elektronischem Wege erfolgt die Kommunikation soweit wie möglich kryptographisch. Per E-Mail erfolgte Willenserklärungen sind nur gültig, wenn sie auf Nachfrage vom Absender bestätigt oder vom Mitglied glaubwürdig kryptographisch signiert wurden. Bei einer elektronischen oder Abstimmung per Urne kann ein Teilnehmer mit Begründung schriftlich beantragen per Brief abzustimmen, wenn seine Teilnahme andernfalls kaum oder nicht möglich ist. Bei der Abstimmung per Urne erfolgt die Stimmabgabe an dezentralen Urnen. Falls nicht gewährleistet werden kann, dass eine Urne bis zum Stichtag sicher verschlossen werden kann, erfolgt die Stimmabgabe an ihr ausschliesslich am Stichtag.

 
4. Was wird beschlossen? Satzung? Programm? Sonstiges?
SÄA027: Verbindliche Stellungnahmen, Positionspapiere und Parteiprogramm. Zu Satzung, Finanzordnung, Schiedsgerichtsordnung, Auflösung und Verschmelzung mit anderen Parteien können nur Empfehlungen abgegeben werden. Geheime Abstimmungen sowie Personenwahlen sind ausgeschlossen. SÄA003: Verbindlich alles, was nicht dem Bundesparteitag vorbehalten ist oder eindeutig dem Parteiprogramm widerspricht. Die ausgeschlossenen Sachen können als Empfehlung abgestimmt werden.
 
5. Wie wird man zum Teilnehmer? Wie sieht die Akkreditierung aus?
SÄA027: Jeder Pirat hat das Recht zur Teilnahme. Der erste Mitgliedsbeitrag nach Eintritt muss geleistet worden sein und die Beiträge dürfen nicht länger als 3 Monate im Rückstand sein.

GO?: Zur Akkreditierung werden keine Regelungen getroffen.

SÄA003: Teilnahmeberechtigt sind alle persönlich identifizierten und stimmberechtigten Mitglieder, die nicht in Zahlungsrückstand sind. Um bei Quoren oder Abstimmungen berücksichtigt zu werden, muss man sich anmelden.

X011: Die Anmeldung als Teilnehmer erfolgt elektronisch oder in Textform und kann zu verschiedenen Themengebieten unterschiedlich sein. Für die Anmeldung muss die Identität von mindestens zwei gewählten Mitgliedern einer Gliederung oder durch ein anderes glaubwürdiges Verfahren nachgewiesen werden. Die Einreichung, Unterstützung oder Abstimmung eines Antrags gilt auch als Anmeldung. Die Anmeldung verfällt nach dem zweiten Stichtag nach der letzten Anmeldung.

 
6. Wie kann man teilnehmen? Anonym? Pseudonym? Namentlich?
SÄA027: Geheime Abstimmungen sind ausgeschlossen.

GO?: Ansonsten muss das Verfahren noch geklärt werden.

SÄA003: Abstimmungen außerhalb des Parteitags erfolgen entweder pseudonymisiert oder geheim. Bei Pseudonymen Abstimmungen muss man seine eigene Abstimmung im Ergebnis wiederfinden können. Personelle Sachverhalte werden geheim abgestimmt. Auf Antrag einer Minderheit wird ebenfalls geheim abgestimmt. Geheime Abstimmungen sind immer offline.

X011: Bei einer pseudonymisierten Abstimmung bekommt jeder Teilnehmer ein eindeutiges Einmal-Token, mit dem nur der Teilnehmer und die Verantwortlichen die Stimme dem Teilnehmer zuordnen können. Jeder Teilnehmer bekommt ein festes Token (also defakto ein Pseudonym) und dazu werden von einer unabhängigen Stelle für jede Abstimmung Einmal-Tokens zugeordnet und gespeichert. Der Teilnehmer bekommt eine Art Quittung mit seinem Pseudonym und seiner Abstimmung. Die Zuordnung von Pseudonymen und Teilnehmern einer Abstimmung wird nach Ablauf der Anfechtungsfrist (eine Woche nach Veröffentlichung der Ergebnisse) und Abschluss eines die Abstimmung betreffenden Schiedsgerichtsverfahrens gelöscht.

 
7. Kann man Vertreter für die Stimmabgabe (Delegationen) bestimmen?
SÄA027: Die SMV tagt nach den Prinzipien von Liquid Democracy.

GO?: Die Defintion und Ausgestaltung von „Liquid Democracy“ bleibt erstmal unklar.

SÄA003: Die Teilnehmer haben gleiches Stimmrecht, das sie selbstständig und frei innerhalb des Abstimmungszeitraums ausüben.

X011: Die Stimme kann durch einen benannten Helfer abgegeben werden. (imho ein Widerspruch zu SÄA003…)

 
8. Wie kann man Beschlüsse zur Beschlussfassung einbringen?
GO?: Antragsrecht ist nicht geregelt. SÄA003: Anträge müssen ein Quorum erreichen oder vom Bundesparteitag eingebracht werden. Der Bundesvorstand darf organisatorische Anträge einbringen. Gleiche oder sehr ähnliche Anträge dürfen erst nach einer Frist wieder eingebracht werden, oder wenn sich die Umstände seither maßgeblich geändert haben.

X011: Ein Antrag braucht mindestens 5 teilnahmeberechtigte Antragssteller. Innerhalb eines 12-Wochen-Zeitraums müssen 10% der Teilnehmer des Themenbereichs den Antrag unterstützen. Konkurrierende Anträge zu eingebrachten Anträgen brauchen nur noch 5% der Teilnehmer. Die Mindestteilnehmerzahl, die als Berechnungsgrundlage genommen wird, lautet 500. Teilnehmer sind alle, die sich auf welchem Weg auch immer als Teilnehmer des Themenbereichs angemeldet haben. Nach 2 Stichtagen verfällt die Anmeldung. Fehlt es nach dem Jahreswechsel an der Stimmberechtigung, ist man noch für 3 Monate trotzdem Teilnehmer. Gleiche oder sehr ähnliche Anträge können für 12 Monate nach ihrer Abstimmung nicht mehr eingereicht, eingebracht oder abgestimmt werden, es sei denn die Antragssteller können das stichhaltig begründen.

 
9. Wie ist der Ablauf der Abstimmung?
GO?: Keine Regelungen über den Ablauf vorhanden. SÄA003: Anträge müssen angemessen vorgestellt und eine Debatte gefördert werden. Die Debatte muss für alle Mitglieder zumutbar und barrierefrei sein. Mitglieder bzw. Teilnehmer werden rechtzeitig über Abstimmungen in Textform informiert.

X011: Die Anträge müssen spätestens 4 Wochen vor dem Stichtag veröffentlicht und zu ihrer Abstimmung in Textform eingeladen werden. Bis dahin können konkurrierende Anträge eingebracht werden. Danach wird eine offene Debatte gefördert. Der Abstimmungszeitraum beträgt die 2 Wochen vor dem Stichtag. In besonders dringenden, für die Partei unerlässlichen, vorab begründeten Ausnahmefällen können diese Fristen unterschritten werden. Eine Woche zwischen Antragseinbringung und Abstimmungsende ist allerdings das Minimum. Basisentscheide werden in der Reihenfolge des Einbringens abgestimmt. Geheime und Pseudonyme Abstimmungen können allerdings in jeweils eigenen Reihenfolgen parallel bearbeitet werden.

 
10. Wann sind Beschlüsse gültig? Gelten Quoren?
GO?: Keine Regelung für Quoren. X011: Die einfache Mehrheit der abgegeben, gültigen Stimmen ohne Enthaltungen entscheidet. Alle weiteren Hürden liegen im Beantragungsprozess.
 
11. Wie wird mit geheimen Abstimmungen/Wahlen umgegangen?
SÄA027: Geheime Abstimmungen sind ausgeschlossen.

GO?: Wie mit dem Wunsch nach geheimer Abstimmungen umgegangen wird, ist nicht speziell geregelt.

SÄA003: Personelle Sachverhalte sind automatisch geheim, sonstige Abstimmungen auf Antrag einer Minderheit.

X011: Nach Einbringung eines Antrags (also wenn dieser das Quorum geschafft hat) kann durch 5% der Teilnehmer eine geheime Abstimmung beantragt werden. Diese wird dann eben über die Offline-Verfahren durchgeführt.

 
12. Welche Tools werden bei den Prozessen eingesetzt?
GO?: Kein Tool festgelegt Vorstand?: Kein Tool festgelegt
 
13. Welche Sicherheitsvorkehrungen werden getroffen?
GO?: Keine Sicherheitsvorkehrungen festgelegt. SÄA003: Teilnahmeberechtigt ist nur wer persönlich identifiziert ist. Bei pseudonymisierten Abstimmungen muss jeder Teilnehmer seine eigene Stimme überprüfen können (also wohl einsehen und ihm selbst zuordnen können). Die einzelnen Schritte der geheimen Abstimmungen müssen ohne besondere Sachkenntnisse von jedem Teilnehmer nachvollziehbar sein. Manipulationen sind ein schwerer Verstoß gegen die Ordnung der Partei (also PAV-fähig, wenn ein schwerer Schaden entsteht).

X011: Auf elektronischem Wege erfolgt die Kommunikation soweit wie möglich kryptographisch. Per E-Mail erfolgte Willenserklärungen sind nur gültig, wenn sie auf Nachfrage vom Absender bestätigt oder vom Mitglied glaubwürdig kryptographisch signiert wurden. Für eine Anmeldung eines Mitglieds (als Teilnehmer) muss dessen Identität von mindestens zwei gewählten Mitgliedern einer Gliederung oder durch ein anderes glaubwürdiges Verfahren nachgewiesen worden sein. Stimmzettel werden bis zum Ablauf der Anfechtungsfrist (eine Woche nach Veröffentlichung der Ergebnisse) und Abschluss eines die Abstimmung betreffenden Schiedsgerichtsverfahrens sicher aufbewahrt. Bei pseudonymen Abstimmungen kann der Teilnehmer seine eigene Abstimmung mit Hilfe eines Einmal-Tokens überprüfen. Der Teilnehmer erhält einen Nachweis der Stimmgabe mit seinem Pseudonym und ist dazu angehalten unverzüglich die Korrektheit zu überprüfen und Fehler oder Missbrauch den Verantwortlichen zu melden. Die Verantwortlichen befragen stichprobenweise Teilnehmer, ob ihre Stimmen korrekt im Ergebnis erfasst wurden und erstatten darüber Bericht. Bei Nicht-Urnen-Stimmabgaben erklärt der Teilnehmer bei seiner Stimmgabe, seine Stimme frei, unbeobachtet und ohne Zwang entweder selber oder durch einen benannten Helfer abgegeben zu haben. Die Einladung zur Stimmgabe erfolgt ausschließlich an die bei der Mitgliederverwaltung hinterlegten Adressen. Falls bei einer Urne nicht gewährleistet werden kann, dass sie bis zum Stichtag sicher verschlossen werden kann, erfolgt die Stimmabgabe an ihr ausschliesslich am Stichtag. Abstimmungen an Urnen können nur nach persönlicher Identifizierung erfolgen. Die Auszählung erfolgt mitgliederöffentlich unverzüglich nach Ende des Stimmabgabezeitraums. Nach der Auszählung sind die Urnen zu versiegeln. Abstimmungen und deren Auszählung sollen dezentral in Untergliederungen erfolgen. Die Auszählung nicht-elektronisch abgegebener Stimmen erfolgt mitgliederöffentlich. Bei Regelverstößen oder Unregelmäßigkeiten können Teile der Abstimmung unabhängig wiederholt werden, wenn dadurch die Abstimmung geheilt werden kann.

 

Das ist auf jeden Fall schonmal eine ganze Menge Stoff. Im Folgenden versuche ich mich mal an einer Bewertung der einzelnen Punkte.

 

1. Wann finden Beschlüsse statt? Ständig oder auf Termin?

Interessant bei BEO ist, dass die Satzung dazu keine Aussage trifft. Es werden lediglich Bedingungen für die Einladung zur Abstimmung und die Debatte formuliert. Wann die Abstimmungen stattfinden, legt nur die Entscheidungsordnung fest. Diese gibt dann ein paar Rahmenbedingungen vor, lässt aber weitestgehend den Verantwortlichen freie Hand bei der Festlegung der Termine. Die Grenze für die 20 Abstimmungen pro Stichtag ist im Grunde sinnvoll, als Soll-Bestimmung aber eine reine Empfehlung. Die Verantwortlichen können trotzdem Abstimmungen aus Stichtagen heraushalten, wenn sie sie nicht wollen, oder den Stichtag gänzlich verschleppen. Allerdings müssen die Abstimmungen in der Reihenfolge ihrer Einbringung abgearbeitet werden, was Antragsstellern wiederum eine gewisse Sicherheit bietet, dass ihre Anträge früher oder später wirklich zur Abstimmung kommen. Insgesamt eine recht große Verantwortung für die Verantwortlichen, allerdings bietet die Regelung auch einiges an Flexibilität, was wahrscheinlich nicht ganz verkehrt ist, solange das Prozedere noch nicht eingespielt ist. Anpassungen sind hier jederzeit mit einfacher Mehrheit möglich, falls die Sache nicht rund läuft. Wenn man die Einladungen automatisiert hinbekommt, wäre mit dem Satzungsteil im Prinzip sogar eine ständige Beschlussfassung möglich, also eine bei dem die jeweiligen Abstimmungstermine von den Antragsstellern abhängig sind. Ebenso möglich wäre es regelmäßige Termine festzulegen, wie das z.B. die Mehrheit der Umfrageteilnehmer zu diesem Thema vor dem BPT gewünscht hat.

Die SMV-Variante sagt im Grunde nur, dass sie „ständig tagt“. Das ist sehr interpretierungsbedürftig und verlangt eine Menge Fantasie ab. Am Ende soll es wohl darauf hinauslaufen, dass einfach eine Webseite permanent läuft und von den Teilnehmern bespielt werden kann. Was daran „tagen“ sein soll, ist mir allerdings schleierhaft. Der Duden spricht bei „tagen“ davon, dass eine Tagung oder Sitzung abgehalten wird, was wiederum eine Zusammenkunft von Personen wäre. Das ganze ist hier wohl sehr im übertragenen Sinne gemeint, was aber aus meiner Sicht zu ganz handfesten, praktischen Problemen führt. Sämtliche Satzungsfristen, die hier theoretisch auch greifen müssten, da es ja der Bundesparteitag ist, der hier tagt, orientieren sich z.B. an Zeitpunkten vor der Tagung, z.B. 4 Wochen vorher Einreichungsfrist für Programmanträge. Ein solches Vorher gäbe es aber bei einer ständigen Tagung nur ein einziges Mal, nämlich bevor diese startet, und dann nie wieder. Das betrifft z.B. auch die Bekanntgabe einer Tagungsordnung, welche an sich schon ein Konzept ist, das nicht mit einer Dauertagung harmoniert. Wenn einem dabei der Kopf noch nicht geplatzt ist, sehe ich aber auch bei der SMV keine wirklichen Hindernisse die tatsächlichen Abstimmungen in einer Geschäftsordnung so zu regeln, dass diese an fixen oder flexibel (fremd-)bestimmten Terminen stattfinden. Das wäre dann vergleichbar mit dem Prozedere des Themenbereichs Vorstandssitzungen in unserem Bundesliquid.

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2. Über welche rechtliche Form (Organ?) werden die Beschlüsse bindend?

BEO führt den sogenannten Basisentscheid neu in der Satzung ein, mit dem Urabstimmungen durchgeführt werden. Strenggenommen steht da nicht, dass Basisentscheide immer Urabstimmungen sind, aber ich denke man könnte das durchaus so auslegen. Bei den unverbindlichen Basisbefragungen ist das ohnehin egal. Mit den rechtlichen Besonderheiten der Urabstimmung bin ich leider nicht so sehr vertraut. Das Ganze hört sich aber erstmal schlüssig an.

Von der SMV kann man das nicht unbedingt behaupten. Diese legt fest eine alternative Tagungsform des Bundesparteitags zu sein, die aber nichts mit einem Bundesparteitag und noch nichtmal wirklich etwas mit einer Tagung zu tun hat. Dazu wird noch munter festgelegt, dass diese zwar einige Rechte des Bundesparteitags hat, einige aber auch nicht, obwohl es ja der Bundesparteitag (als Organ) ist. Ich halte diese Konstruktion ja für irgendwas zwischen abenteuerlich und abstrus. Möglicherweise ist der Gedankengang von einer Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags inspiriert, die Online-Parteitage grundsätzlich für möglich hält. Es sieht für mich aber nicht so aus, als wäre dieser Text wirklich gelesen worden. Dieser läuft nämlich darauf hinaus die wesentlichen Abläufe eines Parteitags online zu simulieren, mit so Späßen wie Rederecht und geheimen Wahlen. Wenn man es denn irgendwie schafft die Abläufe eines Parteitags über Online-Kommunikation statt physischer Präsenz nachzubilden, wäre das deren Meinung nach zulässig. Dass man einfach einen Dauerparteitag light machen kann, auf dem die zugehörigen Rechte und Pflichten mal gelten und mal nicht, steht da nicht.

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3. Über welche Wege können die Mitglieder an den Beschlüssen teilnehmen? Online? Offline?

Die SMV beschränkt sich an dieser Stelle qua Satzung rein auf eine Online-„Tagung“.

BEO legt sich interessanterweise in der Satzung gar nicht fest in diesem Punkt. Nur geheime Online-Abstimmungen werden qua Satzung ausgeschlossen, wohl damit niemand auf dumme Ideen kommt sich einfach mal fröhlich einen Wahlcomputer zu bauen, weil es gerade opportun wäre.

Die Entscheidungsordnung bietet dann einen ganzen Blumenstrauß an Abstimmungsarten, nämlich elektronisch, per Urne, per Brief, oder auf Parteitagen (durch welchen Prozess das dann auch immer stattfindet). Detailiert wird eigentlich nur, wie es zu einer Brief-Abstimmung kommen kann, nämlich durch schriftlichen Antrag. Für Urnenabstimmungen werden ein paar Rahmenbedingungen festgelegt. Weitere Details über die Art der Stimmabgabe sucht man vergebens, so ist mir zum Beispiel an dieser Stelle unklar, ob immer alle Abstimmungsarten gleichzeitig zum Zuge kommen und wenn nicht, wie entschieden wird welche eingesetzt werden? Bei geheimen Abstimmungen gibt es hier Detailierungen, sonst aber nicht. Ich würde das so interpretieren, dass das letztlich voll in der Hand der Verantwortlichen liegt. Der Beschlusstext spricht davon, dass die Abstimmungsarten zum Einsatz kommen „können“, nicht „müssen“. Laut §1 (3) der Entscheidungsordnung gehört es auch explizit zu den Aufgaben der Verantwortlichen zu entscheiden, wie die Abstimmungen durchgeführt werden, also wohl auch auf welche Art. Das schafft nun wieder einiges an Flexibilität, aber eben auch an, nunja, Verantwortung. Wenn die Verantwortlichen z.B. keinen Bock auf Online-Abstimmungen haben, können sie diese auch einfach bleiben lassen. Alle Abstimmungsarten tatsächlich ans Laufen zu bekommen, sieht mir ohnehin nach einer krassen Mammutaufgabe aus. Für die Online-Abstimmungen müssen Tools geschaffen, ausgewählt und etabliert werden. Die Urnenabstimmungen müssen bis auf Kreis- oder sogar Ortsebene herunter organisiert werden, was letztlich ein Team von Hunderten Leuten, die dann auch wirklich alle wissen, was sie tun, benötigt. Der Ablauf der Briefwahl muss durchgeplant werden, inkl. solche spaßigen Sachen wie der Überprüfung, ob es den Antragsstellern wirklich kaum oder nicht möglich ist anders an den Abstimmungen teilzunehmen. Eine Laissez-Faire-Haltung dürfte hier schnell zu einer Kostenexplosion allein an Porto führen, vom Abwicklungsaufwand mal ganz zu schweigen. Die Stimmabgabe auf Parteitagen muss auch irgendwie organisiert werden. Ich interpretiere das hier so, dass man, wenn man zufällig gerade eine LPT hat, dort auch an laufenden Basisentscheiden teilnehmen kann. Bei geheimen Abstimmungen dürfte das recht einfach mit einer Urne gehen, die pseudonymen Abstimmungen gibt es allerdings großen Spaß mit Abstimmungstokens. Alles in allem steckt da sehr, sehr, seeeeeehr viel an organisatorischem Aufwand drin. Für die Detailausgestaltung, z.B. was für Tools eingesetzt werden, oder wo Urnen aufgestellt werden, gibt es eine Menge Gestaltungsspielraum, der für die Verantwortlichen zum Segen, aber auch zum Fluch werden kann, wenn die Basis mit der Ausgestaltung am Ende nicht zufrieden ist. Also allzubald würde ich nicht damit rechnen, dass der Ablauf des Ganzen einsetzbar steht… Auch dass ganz grundsätzliche Festlegungen, wie die Frage, ob es überhaupt Online-, Urnen- oder Brief-Abstimmungen gibt, mit einer einfachen Mehrheit wieder geändert werden kann, wird den Aufbau des ganzen wohl eher nicht erleichtern. Ich fürchte hier droht alle halbes Jahr die erneute Eskalation der Debatte in der Partei. Am Besten ich besorge mir gleich ein T-Shirt mit dem Aufdruck „Ich hab’s euch ja gesagt“. Meh.

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4. Was wird beschlossen? Satzung? Programm? Sonstiges?

BEO macht hier in seiner Eigenschaft als Urabstimmung einen großen Bogen um den Parteitagsvorbehalt. Was rechtlich beim Parteitag liegt, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Spannend wird das vor allem bei Positionspapieren. Es kursiert durchaus die Rechtsmeinung, dass Positionspapiere ebenfalls Parteiprogramm darstellen, auch wenn sie nicht so heißen, und daher ebenfalls dem Parteitag vorbehalten sind. In diesem Fall könnte man mit den Basisentscheiden den interessantesten Teil, nämlich die inhaltliche Weiterentwicklung, gar nicht durchführen. Zu Behandlung von Positionspapieren auf Parteitagen gibt es ein Urteil des Bundesschiedsgerichts, das sich um den Kern der Frage ein wenig herumdrückt, indem es die damals auf dem BPT 2010.2 in Chemnitz beschlossenen Positionspapiere als Arbeitsthesen wertet, die als Basis und Anregung für weitere programmatische Arbeit dienen sollen. Die Notwendigkeit Positionspapiere nicht gleichwertig zu Programmbeschlüssen zu behandeln, wurde vom BSG damals aber bereits recht deutlich festgestellt. Es wird wohl spannend werden, was am Ende durch Basisentscheide tatsächlich verbindlich beschlossen werden kann. Spannend ist auch der Ausschluss von Sachverhalten, die eindeutig dem Parteiprogramm widersprechen. Ich wünsche der armen Sau viel Spaß, die das in der Praxis beurteilen müssen wird. Soweit ich das sehe, wären das wohl erstmal die Verantwortlichen, bis deren Entscheidungen vor dem Schiedsgericht landen. Schön wird dann auch die Debatte darüber werden, was für einen praktischen Unterschied das dann überhaupt macht, wenn die Verantwortlichen eine Entscheidung zu einer Empfehlung degradieren. Naja, die Debatte über die Natur von „verbindlichen Beschlüssen“ ist eh überfällig.

Die SMV spielt an dieser Stelle das lustige Ich-bin-ja-der-Bundesparteitag-aber-eigentlich-auch-wieder-nicht-Spiel. Ob sich eine spezielle Tagungsform des BPT derart herauspicken kann, was sie darf und was nicht, steht und fällt wohl mit der Frage, ob so ein Konstrukt überhaupt in der Form zulässig ist. Die Frage, wie man mit Fristen für Programmänderungen, oder z.B. der Pflicht zu 5 Antragsstellern, umgeht, habe ich ja oben schon angesprochen. Das ist völlig unklar. Die Problematik der Positionspapiere trifft hier was Dinge wie Fristen und notwendige Mehrheiten angeht natürlich ebenfalls zu.

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5. Wie wird man zum Teilnehmer? Wie sieht die Akkreditierung aus?

Der SMV-Antrag trifft in der Satzung nur Aussagen zur Stimmberechtigung. Da man wohl vermeiden wollte, dass Punkt 01. Januar alle ihr Stimmrecht verlieren, darf man hier bis zu 3 Monate mit seinen Beitragszahlungen im Rückstand sein. Das bedeutet auch, dass man auf einem Parteitag in dieser Zeit nicht stimmberechtigt wäre, auf dem Parteitag, was die SMV ja ist, aber schon. Hehe. Darüberhinaus sehe ich aber vor allem Probleme in der praktischen Abwicklung. Sollten die Abstimmungen wirklich ständig stattfinden, spielt hier die tagesgenaue Stimmberechtigung eine Rolle. Ich kann heute bezahlen und habe dann das Recht an einer Abstimmung teilzunehmen, die morgen bereits endet. Dafür muss mein Zahlungseingang erfasst werden, gebucht werden, meine Stimmberechtigung aktualisiert werden und das ins System überführt werden. Noch am selben Tag? Ich lache an dieser Stelle mal hart. Wir schaffen es ja nichtmal jetzt, ohne dass die Stimmberechtigung überhaupt eine Rolle spielt, jedem überhaupt jahresaktuell (!) Sicherzustellen, dass er einen funktionieren LQFB-Account hat. Den ersten Versuch hier noch die Stimmberechtigung ins Spiel zu bringen, würde ich mal als mittelschweres Fiasko bezeichnen. Ich sehe vor meinem geistigen Auge bereits Horden an Mitgliedern zum BSG ziehen, die aufgrund verwaltungstechnischer Verzögerungen ihrer satzungsgemäßen Mitbestimmungsrechte beraubt wurden. Viel Spaß auch!

Dazu kommt noch die Frage der Bereinigung der Mitgliederdatenbank, um Karteileichen, Sockenpuppen und was sonst noch alles. Es gibt hier die Idee der Bundeskiste, die allerdings kein Bestandteil des SMV-Antrags ist, vom Bundesvorstand so in etwa theoretisch aber bereits beschlossen wurde. Kurz gesagt geht es dabei darum die Mitgliederdatenbank in einer Form zur Verfügung zu stellen, mit der man überprüfen kann, ob eine Person, die gerade vor einem mit ihrem Personalausweis wedelt, dort enthalten ist, und diese als „real existierend“ abzuhaken. Die Mitgliederdatenbank selbst auszulesen, soll dadurch aber nicht möglich sein. Damit soll es Nicht-GenSeks ermöglicht werden die Überprüfung der Personen vorzunehmen. Ziel soll es sein, alle Mitglieder, die wirklich real existieren, herauszufinden und die restlichen Einträge in der Mitgliederdatenbank als „Datenmüll“ links liegen zu lassen. Das auch nur annähernd flächendeckend und vollständig hinzubekommen halte ich aber auch schon für eine Projekt für mehrere Jahre, falls man überhaupt am BDSB vorbeikommt. Da die Überprüfung auch noch regelmäßig erneuert werden soll, wird man vielleicht sogar gar nie fertig.

Die BEO-Anträge verfolgen einen ähnlichen Ansatz. Die Satzung schreibt vor, dass man persönlich identifiziert sein muss, um teilnahmeberechtigt zu sein. Außerdem darf es keinen Zahlungsrückstand geben. Bei letzterem hilft wahrscheinlich, dass die Abstimmungstermine frühzeitig bekannt sind und man die Frage der Stimmberechtigung bis dahin noch regeln kann, ähnlich wie das bei Parteitagen der Fall ist. Eine Herausforderung wird das aber trotzdem werden. Die persönliche Identifikation wird in der Entscheidungsordnung präzisiert. Mindestens zwei gewählte Personen müssen die Identität des Mitglieds bestätigen. Es kann auch ein anderes glaubwürdiges Verfahren zum Einsatz kommen, was natürlich lustig Raum für Diskussionen lässt. Die persönliche Identifizierung bleibt durch die Satzung allerdings vorgeschrieben. Wer alles als gewählte Person zählt, scheint mir allerdings auch nicht ganz klar. Gemeint sind wahrscheinlich Vorstände verschiedener Gliederungen, evtl. auch noch Schiedsrichter. Finanzräte kämen wohl auch noch in Betracht, vielleicht auch Kassenprüfer? Was ist mit Listenkandidaten? Versammlungsleiter? Protokollanten? Oder so illustren Dingen wie AG-Koordinatoren? Crew-Sprecher? Es wird wohl mal wieder an den Verantwortlichen kleben bleiben zu entscheiden, was davon nun zählt und was nicht. Diese dürfen sich dann gleich noch ein Prozedere für die Abwicklung aus den Fingern saugen. Allein die Überprüfung, ob die identifizierenden Personen Identifizierungsberechtigt sind, dürfte eine spannende Aufgabe werden. Die Einreichung eines Antrags, deren Unterstützung oder Abstimmung gelten ebenfalls als Anmeldungen, was bedeutet, dass hier ebenfalls das Identifikationsprozedere durchlaufen worden sein muss. Ich bin ja mal gespannt, ob wann die Mitglieder die Lust auf diese bürokratischen Hürden verlieren. Problematisch ist allerdings, dass die Zulassungsquoren von der Anzahl der Anmeldungen abhängen. Bei dem Aufwand würde ich nicht unbedingt damit rechnen, dass die Mitglieder scharenweise ihre Anmeldung durchziehen. Immerhin muss die Identifizierung offenbar nur einmal stattfinden. Während die Anmeldung für den Basisentscheid ablaufen kann, steht davon bei der Identifizierung nichts.

Ich bin sehr gespannt, ob es gelingt da einen gangbaren Prozess zu etablieren. Falls nicht, kommt eben mal wieder mein Ich-hab’s-ja-gesagt-T-Shirt zum Einsatz. ;)

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6. Wie kann man teilnehmen? Anonym? Pseudonym? Namentlich?

Die Frage wer hier wen unter welchen Bedingungen identifizieren kann, gehört zu den umstrittendsten Fragen der ganzen Debatte um Online-Beschlüsse. Hier stehen sich leider Sicherheitsfragen und Datenschutzinteressen diametral gegenüber. Eine Lösung dieser Frage käme einer Art Quadratur des Kreises gleich. Ich werde mich hier auf den Datenschutzteil konzentrieren und unter Punkt 13 auf den Sicherheitsteil näher eingehen.

Der SMV-Antrag schließt geheime Abstimmungen per Satzung aus, wobei sich das natürlich nur auf die Online-Abstimmungen innerhalb der SMV bezieht. Ansonsten werden keine weiteren Festlegungen getroffen. Mich persönlich wundert das auch nicht, denn jede Entscheidung, die man hier treffen kann, ist auf die ein oder andere Art scheiße und wer will sich dadurch schon die Laune verderben lassen? Zumal man eine 2/3-Mehrheit an eher gut gelaunten Leuten braucht, um den Antrag beschlossen zu bekommen. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben und diese Frage wird einen so oder so früher oder später einholen. In Mecklenburg-Vorpommern, wo es meines Wissens die einzige in Betrieb befindliche SMV gibt, fliegt ihnen diese Frage gerade um die Ohren, da sich der vermeintliche Kompromiss für einige eben doch als unbefriedigend und möglicherweise sogar rechtswidrig herausgestellt hat. In der laufenden (und durchaus lesenswerten) Debatte, stehen sich nun die üblichen beiden Lager (und die Status Quo-Bewahrer) wieder gegenüber. Aus Sicherheitsgründen möchten die einen gerne jederzeit sehen können zu welcher Person eine konkrete Abstimmung gehört, aus Datenschutzgründen möchten die anderen exakt das nicht.

Um die Frage der Pseudonymität, oder sogenannter „Klarnamen“, tobt eine mittelschwere Diskussionsschlacht, die bereits bei der Erstellung der Nutzungsbedingungen für das Bundesliquid im Jahre 2010 schon heftig eskaliert ist. Außer unendlich viel Frust hat sich seitdem nicht viel weiterentwickelt. Kein Wunder bei einer unlösbaren Aufgabe…

Wenn man schon politisch nicht vom Fleck kommt, konnte man in der Zeit wenigstens rechtlich einige Erkenntnisse gewinnen. In der Zwischenzeit wurden die Landesdatenschutzbehörden von Berlin und Schleswig-Holstein zu diesem Thema befragt. Beide legten dar, dass die Teilnahme an einem solchen Abstimmungssystem auch ohne von den anderen Benutzern identifiziert werden zu können möglich sein muss. In der Debatte wird das aufgrund chronischem Nicht-Wahrhaben-Wollens gerne ignoriert, in den Anträgen zu BEO wurde das allerdings berücksichtigt und umgesetzt.

BEO legt die zentralen Punkte dieser Frage bereits in der Satzung fest. Geheime Abstimmungen werden online hier ebenfalls bereits ausgeschlossen, allerdings hat BEO auch einen Offline-Teil, in dem diese dann trotzdem unabhängig von Parteitagen durchgeführt werden können. Generell finden alle Abstimmungen hier entweder pseudonym oder geheim statt. Die Pseudonymität muss so ausgestaltet sein, dass die abstimmende Person Ihre eigene Abstimmung bei der Ermittlung des Ergebnisses eindeutig wiederfinden kann. Es wird hier also per Satzung bereits ausgeschlossen einen tatsächlichen Wahlcomputer für die Abstimmungen zu verwenden. Ob das ganze die Sicherheitsbedürfnisse aller Mitglieder so wirklich zufrieden stellt, wage ich an dieser Stelle einfach mal zu bezweifeln.

Die Entscheidungsordnung konkretisiert nun die den Umgang mit den Pseudonymen. Es wurde hier offenbar großen Wert darauf gelegt, die Pseudonymisierung tatsächlich wirksam zu gestalten. Bei simplen Pseudonymen, die für alles verwendet werden, wie z.B. aktuell im Bundesliquid, ist es relativ leicht eine Person zu enttarnen, wenn man ein bisschen was von ihr weiß und genügend Abstimmungsdaten oder sogar Antrags- oder Anregungstexte zur Verfügung hat. BEO verwendet hier nun ein zweistufiges Pseudonymisierungsverfahren. Die Benutzer haben einerseits eine feste Bezeichnung, mit der sie sozusagen registriert sind, bekommen für die jeweiligen Abstimmungen aber trotzdem noch Einmaltokens zugestellt, die sonst in keinem weiteren Kontext auftauchen. Das dürfte den Nutzern wohl tatsächlich einen ordentlichen Datenschutz bieten, verkompliziert die Abwicklung des ganzen aber drastisch.

Zuersteinmal frage ich mich wann dieser Token-Spaß konkret zum Einsatz kommt. Die Entscheidungsordnung legt dies für alle pseudonymisierten Abstimmungen fest. Das dürften wohl alle sein, die nicht aus irgendwelchen Gründen geheim durchgeführt werden. Das sagt so aber erstmal noch nichts über die Abstimmungsart aus. Kann es z.B. pseudonyme Urnenabstimmungen geben? Sind bei pseudonymisierten Abstimmungen Stimmabgaben auf Parteitagen möglich? Ausgeschlossen sehe ich das alles nirgends. Die Abwicklung der Tokenvergabe kann ich mir praktisch allerdings nur softwaregestützt vorstellen. Es ist festgelegt, dass nur der Teilnehmer selbst und die Verantwortlichen die Stimmabgabe, also das Einmaltoken, dem Teilnehmer zuordnen können dürfen. Die Vergabe von Einmaltokens durch irgendwelche Beauftragten, die in irgendeinem Dorf eine Urne betreuen, fällt für mich damit aus. Die Software muss das dann irgendwie gewährleisten, wie auch immer, aber außerhalb der Online-Abstimmungen scheinen mir so nur geheime Abstimmungen praktisch durchführbar.

§5 (2) spricht beim Ablauf davon, dass eine unabhängige Stelle die Zuordnung des Abstimmungstokens zum Pseudonymtoken des Teilnehmers vornimmt und speichert. ??? Das ist der einzige Ort, wo ich diese unabhängige Stelle erwähnt sehe. Wer soll das sein? Wie kommt diese zustande? Von wem ist diese überhaupt unabhängig? Vom Vorstand? Von den Verantwortlichen? Von den Teilnehmern!? Keine Ahnung. Rein logisch müsste diese Stelle eigentlich die Verantwortlichen sein, da außer dem Teilnehmer nur diese die dort gespeicherte Zuordnung überhaupt kennen dürfen. Warum heißt es dann unabhängige Stelle und nicht gleich Verantwortliche? Unabhängig vom Vorstand kann die Stelle eigentlich auch kaum sein, da die Verantwortlichen bis zu einer eigenen Wahl ebendieser die Vorstände sind! Also ich werde nicht schlau draus. Keine Ahnung. Irgendwer muss dann irgendwie dem Teilnehmer noch eine Art Quittung geben, wo die Stimmabgabe zusammen mit dem Pseudonym verzeichnet ist. Diese muss dann wohl von jemandem kommen, der diese Zuordnung überhaupt durchführen kann. Vielleicht ist es ja die unabhängige Stelle. :)

Also ich denke an dieser Stelle wird so einiges an Gefrickel notwendig sein. Einige Dinge, die nach Beschluss theoretisch gehen müssten, werden hier wohl an praktischen Problemen scheitern, z.B. nicht-geheime Abstimmungen abseits der speziell dafür geschaffenen Software. Wie das dann z.B. bei der theoretisch möglichen Briefwahl abgewickelt werden soll, weiß ich auch nicht. Pseudonyme Briefe? Quittung der Abstimmung per Brief zurück? Manuelle Vergabe des Tokens durch die unabhängige Poststelle? Uff, irgendwie so halt. :)

Mehr noch als die Poststelle, werden aber wohl eh die sicherheitsbewussten Mitpiraten ins schimpfen kommen. Dazu aber dann mehr unter Punkt 13. ;)

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7. Kann man Vertreter für die Stimmabgabe (Delegationen) bestimmen?

Die SMV legt fest nach den Prinzipien der Liquid Democracy zu tagen. Siehe dazu auch die Definition des Duden. Was wir darunter verstehen, dürfen wir dann wahrscheinlich im Stuhlkreis ausdiskutieren. Die Vorstellungen, was das fest mit einschließt und was nicht, gehen meiner Erfahrung nach da auseinander. Manche sehen die Umsetzung von Pirate Feedback bereits nicht mehr als Liquid Democracy, manche meinen es muss nur irgendwie irgendwo irgendwas mit Delegationen möglich sein. Nunja, um diese Debatte kommen wir aber jetzt wohl herum.

BEO stellt bereits in der Satzung klar, dass die Teilnehmer gleiches Stimmrecht haben, das sie selbstständig und frei ausüben. Diese Formulierung zielt offensichtlich darauf ab jede Weiterdelegation des eigenen Stimmrechts auszuschließen. Das ist einfach mal eine klar Absage an Liquid Democracy. Nach den Erfahrungen, die wir mit Delegationen in den letzten ~3 Jahren gemacht haben, halte ich das für die absolut richtige Entscheidung. Ein wenig erstaunt war ich allerdings schon, dass fast 2/3 des Bundesparteitags ein System nach den Prinzipien der Liquid Democracy in die Satzung schreiben wollte und etwas mehr als 2/3 ein System, das Liquid Democracy ausdrücklich ausschließt, in die Satzung geschrieben hat. Mich deucht mindestens 1/3 der Parteitagsbesucher war es offenbar ziemlich egal, ob hier irgendetwas delegiert wird oder nicht. Auch mal eine interessante Feststellung…

In die Kategorie „immerhin gut gemeint“ fällt wohl die Regelung in der Entscheidungsordnung die eigene Stimme durch einen benannten Helfer abzugeben. Hier wurde wohl an Menschen mit Behinderungen gedacht, die keine Möglichkeit haben die Stimmabgabe selbst vorzunehmen, aber es sieht für mich nicht so aus als wäre diese Ausnahme nach dem Satzungsteil zulässig.

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8. Wie kann man Beschlüsse zur Beschlussfassung einbringen?

Die SMV überlässt das wieder der Geschäftsordnung, worin ich an dieser Stelle jetzt ausnahmsweise mal kein Problem sehe. ;)

Bei BEO gibt es hierzu Regelungen sowohl in der Satzung als auch in der Entscheidungsordnung. Die Satzung legt 3 Wege fest, wie Anträge eingereicht werden können: Durch ein Quorum, durch den Bundesparteitag oder organisatorische Anträge durch den Bundesvorstand.

Bei letzterem sehe ich wieder Arbeit für die Verantwortlichen, da ich mir durchaus vorstellen kann, dass „organisatorisch“ unterschiedlich interpretiert werden kann und irgendwer muss dann ja eine Entscheidung treffen. Ist z.B. die Frage der Teilnahme an einer Demonstration, zu deren Thema wir keine Beschlüsse haben, eine organisatorische oder nicht?

Die Einreichung durch den Bundesparteitag finde ich sehr interessant. Im Prinzip können wir so auf jedem Parteitag unkompliziert Beschlüsse auf BEO vertagen, z.B. wenn der Parteitag keine Zeit mehr hat. Allerdings natürlich nur Beschlüsse, die nicht dem Parteitag vorbehalten sind.

Der Normalfall dürfte aber die Einreichung über das Quorum sein. Die Entscheidungsordnung definiert das Prozedere aus. Zuersteinmal werden 5 Antragsteller benötigt. Ich finde das hat sich beim Bundesparteitag bereits bewährt, wo ich mir das Unterstützer-Quorum selbst zusätzlich übrigens auch noch wünschen würde, aber das nur am Rande. Zu eingereichten Anträgen können nach ihrer Zulassung auch noch assoziierte Gegenanträge eingebracht werden. Der erste Antrag braucht 10% Unterstützer in einem 12-Wochen-Zeitraum, die Alternativen brauchen nur noch 5% innerhalb eines solchen Zeitraums. Dem Wortlaut nach scheinen eingereichte Anträge allerdings offenbar nie in irgendeiner Form abgebrochen zu werden. Unterstützer, die ihre Unterstützung vor länger als 12 Wochen kundgetan haben, werden für das Quorum nicht berücksichtigt, aber soweit ich das sehe hat ein Antragsteller unendlich lange Zeit mal genügend Leute innerhalb von 12 Wochen zusammen zu bekommen. Strange.

Bemessen wird das Quorum an den Teilnehmern des Themengebiets, hängt also davon ab, wieviele Personen den Anmeldeprozess inklusive Identifizierung etc. durchlaufen haben. Ich habe so ein wenig Bedenken, dass diese Teilnehmerzahl aufgrund des umständlichen Prozesses durchgängig eher niedrig ausfallen wird, vor allem da sie ja auch nach jedem zweiten Abstimmungsstichtag wieder verfällt. Es gibt einen Mindestwert von 500 Personen, zu denen die Quoren berechnet werden. Das bedeutet für die Einreichung der Anträge 50 Personen, für Gegenanträge 25 Personen und für den Antrag auf geheime Abstimmung ebenfalls 25 Personen. Hört sich für mich erstmal niedrig an, allerdings ist es schwer einzuschätzen, wie sich die Teilnahme entwickeln wird, sowohl beim Anmeldeprozess als auch bei den Unterstützungen. Bei den bestehenden Quoren habe ich ein wenig die Sorge, dass wir mit Anträge geflutet werden, aber zur Not lässt sich das ja dann mit einfacher Mehrheit wieder anpassen. Mit irgendwelchen Werten muss man eben mal anfangen.

Spannend ist allerdings der Punkt, dass bereits in der Satzung festgelegt ist, dass gleiche oder sehr ähnliche Anträge für eine gewisse Frist nicht mehr eingebracht werden dürfen. Einerseits ist das wohl ein sinnvoller Trollschutz, andererseits muss dann jemand (wohl die Verantwortlichen) da fleißig im System rumgärtnern. Die Erweiterung der Sperre auf „sehr ähnliche“ Anträge ist, denke ich, notwendig um sich nicht durch minimale Umformulierungen trollen zu lassen, allerdings öffnet das wieder sehr viel Raum für Interpretationen. Scheitert ein Antrag auf die Einführung eines generellen Tempolimits von 120 km/h, darf die die Einführung eines Tempolimits bei 130 km/h gleich wieder eingereicht werden? Oder 125 km/h? 121 km/h? Es wird wohl an den Verantwortlichen kleben bleiben dies zu entscheiden. Die Sperrdauer wird in der Entscheidungsordnung auf jeden Fall mal auf 12 Monate präzisiert, allerdings auch wieder relativiert, da die Zulassung bei einer „stichhaltigen Begründung“ dann doch wieder möglich ist. Auf wieder so eine Wertung, die die Verantwortlichen vornehmen müssen.

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9. Wie ist der Ablauf der Abstimmung?

In der SMV ist das wieder reine Sache der GO.

BEO verankert hier tatsächlich wieder einige Dinge in der Satzung. Bereits die Satzung schreibt vor, dass Anträge angemessen vorgestellt und eine Debatte gefördert werden muss. Das ist prinzipiell gut und richtig, doch bleibt die Frage wem da jetzt welche Pflichten draus erwachsen. Welche Maßnahmen müssen von wem unternommen werden, um dieser Regelung genüge zu tun? Ich denke mal ein Prozess, der eine Debatte verunmöglicht, wäre hier nun satzungswidrig. Viel mehr Konkretes kann ich daraus aber nicht ablesen. Weiter heißt es die Debatte und die Abstimmung muss für alle zumutbar und barrierefrei sein. Oha! In der Praxis werden Debatten bei uns auf allen möglichen Medien geführt. Teilweise sind diese nichtmal unter unserer technischen Kontrolle. Ich schätze mal hier muss nun irgendwas eigenes geschaffen werden, das zur Debatte genutzt werden kann. Ich weiß auch nicht genau wie konkret „barrierefrei“ definiert ist. Nach Satzung müssen die Systeme das aber nun irgendwie erfüllen. Bei Abstimmungen in Urnen hoffe ich mal, dass nicht allzuviele unserer Geschäftsstellen Treppen ohne Fahrstuhl vor der Tür haben. Auf Online-Abstimmungen scheint mir diese Satzungsregelung nämlich nicht beschränkt. Ansonsten ist noch per Satzung vorgeschrieben, dass die Teilnehmer, also nicht die Teilnahmeberechtigten! nur die, die sich angemeldet haben, in Textform über Abstimmungen informiert werden müssen. Bei Textform dürften hier E-Mails zulässig sein.

Die Entscheidungsordnung präzisiert hier nun die Fristen. Die Anträge selbst können im Grunde schon sobald sie beantragt werden diskutiert werden. Sie erreichen dann irgendwann (vielleicht) das notwendige Quorum und warten dann erstmal auf den nächsten Abstimmungstermin. In dieser Wartezeit können dann Gegenanträge gestellt werden, die dann geringere Anforderungen an das Quorum haben. Dieser Prozess endet nun 4 Wochen vor dem Stichtag, also dem Ende der Abstimmung, mit der Einladung zur Abstimmung. Zumindest verstehe ich das Prozedere so. Konkurrierende Anträge können „eingebracht oder gebündelt“ werden. Gebündelt klingt für mich danach, dass die Verantwortlichen bestehende Anträge zu Konkurrenzanträgen erklären und mit in die Abstimmung des Antrags nehmen können. Auch hier steht wieder, dass in diesen 4 Wochen die Debatte gefördert wird. Das legt nun zwar einen Zeitraum fest, allerdings immernoch keine Art der Förderung. In „besonders dringenden, für die Partei unerlässlichen, vorab begründeten Ausnahmefällen“ ist eine Unterschreitung der Fristen möglich. Dringend lässt sich in der Regel mit einem konkreten Anlass begründen. Das Schreiben der Begründung selbst ist auch kein Hexenwerk. Ob etwas für die Partei unerlässlich ist, naja, scheint mir aber schon eher im Auge des Betrachters zu liegen. Zwischen Einbringung und Abstimmungsende muss allerdings in jedem Fall mindestens eine Woche liegen. Die „Einbringung“ ist der Zeitpunkt, an dem das Unterstützerquorum erreicht wird. Man hat also auf jeden Fall ein paar Tage Zeit Kenntnis vom Antrag zu nehmen, aber nicht zwangsweise zum Abstimmen.

Interessant ist noch, dass die Anträge in der Reihenfolge ihrer Einbringung, also nach erreichen des Qorums abgestimmt werden müssen. Wollen die Verantwortlichen einen Antrag unbedingt zur Abstimmung bringen, müssen sie also alle, die davor ihr Quorum erreicht haben, mit abstimmen lassen. Einfach irgendwas vorziehen ist also nicht drin. Andererseits verhindert das aber auch, dass unliebsame Anträge auf die lange Bank geschoben und nie abgestimmt werden. Geheime und Nicht-Geheime Anträge bekommen hier jeweils eine eigene „Warteschlange“. Das erlaubt dann im Grunde doch wieder eine Art Überholspur, verhindert aber auch, dass aufwendige Urnenabstimmungen simple Online-Abstimmungen ausbremsen.

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10. Wann sind Beschlüsse gültig? Gelten Quoren?

Wie die anderen prozessualen Festlegungen überlässt die SMV auch das wieder der später zu beschließenden GO.

BEO legt bei der Abstimmung keinerlei Hürden fest. Anträge, die die Unterstützerquoren überwunden haben, werden mit einfacher Mehrheit abgestimmt und das Ergebnis gilt dann eben. Das Prozedere bei konkurrierenden Anträgen liest sich erstmal sehr kryptisch, wenn ich das richtig entziffert habe, ist das aber einfach eine sehr komplizierte Art ein eigentlich relativ einfaches Range Voting zu beschreiben. Die Stärken und Schwächen davon sind Leuten, die sich mit sowas beschäftigen, in der Regel bekannt. ;) Es gibt, wie so oft, halt beides. Einige LVs, wie zum Beispiel Sachsen, wenn mich nicht alles täuscht, kennen das auch von ihren Aufstellungsversammlungen. Die Entscheidungsordnung erlaubt hier auch ein Approval Voting mit nicht nur einem Sieger, sondern einer Reihenfolge von Siegern, so wie eben z.B. bei einer Listenaufstellung. Ich schätze mal die Verantwortlichen müssen eben je nach Natur der Abstimmung festlegen, ob es einen Sieger, oder eine Reihenfolge von Siegern geben soll.

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11. Wie wird mit geheimen Abstimmungen/Wahlen umgegangen?

Die Frage des Umgangs mit dem Wunsch nach geheimen Abstimmungen wird bei der SMV ausgespart und quasi auf die GO vertagt. Auf der SMVCon war hier von einem Quorum die Rede, das man analog zum Verfahren auf dem Bundesparteitag einführen könnte, um die Abstimmung auf den nächsten Parteitag zu vertagen, wo sie dann geheim abgestimmt wird. Damit ist es natürlich einer Minderheit effektiv möglich einen Beschluss in der SMV gänzlich zu verhindern, ähnlich wie der Filibuster im amerikanischen Senat. Um das zu verhindern, müsste das Quorum relativ hoch sein. Damit die geheime Abstimmung nicht durch ein zu hohes Quorum faktisch abgeschafft bleibt, müsste dieses aber wieder relativ niedrig sein. Eine konkrete Zahl für das magische Quorum zu nennen, das gleichzeitig niedrig und hoch ist, hat man sich auf der SMVCon nicht getraut. Ich halte es für durchaus fraglich, ob es hier einen funktionierenden Wert überhaupt geben kann, oder ob man hier nicht schon wieder eine Quadratur des Kreises anstrebt. Solange man hier keine Entscheidung trifft, kann man dieser unangenehmen Frage aber einfach bequem ausweichen.

Da BEO den Anspruch hat ein voll funktionstüchtiges Regelwerk zu liefern, wurde hier auch für diese Frage eine Zahl in den Ring geworfen. Bereits der Satzungs-Teil legt fest, dass es einer Minderheit möglich sein muss eine solche geheime Abstimmung zu verlangen. Das Verfahren an sich ist also dort schon verankert. Die Hürde selbst ist in der flexibler änderbaren Entscheidungsordnung. Dort wird die Hürde auf 5% der Teilnehmer, also derer, die das Anmeldeprozedere durchgeführt haben und sich als Teilnehmer eines Themenbereichs eingetragen haben, gelegt. Wie bei den andere Quoren wird für die Berechnung eine Mindestzahl von 500 Teilnehmern angenommen. Das sind im Minimum als 25 Personen, die eine geheime Abstimmung erzwingen können, bei größeren Teilnehmerzahlen dann mehr. Auch hier wird man sehen müssen, wie hoch die Teilnehmerzahlen in der Praxis dann ausfallen werden. 25 halte ich aber für sehr wenig. 25 Leute, die aus welchen Gründen auch immer keine Online-Abstimmungen mit BEO wollen, können das erstmal generell verhindern. Der einzige Trost an der Sache ist, dass die Abstimmungen (im Gegensatz zur SMV-Variante) damit nicht bis mindestens zum nächsten BPT verhindert werden, sondern dass sie sich auf die Urnenabstimmung verlagern. Sollten diese dann auch praktisch durchgeführt werden können, reduziert sich wenigstens die Motivation eine entsprechende Online-Abstimmung zu verhindern. Es fallen im Grunde diejenigen weg, die eine Abstimmung des Antrags generell verhindern wollen. Es bleiben aber, neben denen, die tatsächlich einfach geheim abstimmen möchten, noch diejenigen, die gegen das Verfahren der Online-Abstimmungen sind und die Trolle. Nunja, man wird sehen…

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12. Welche Tools werden bei den Prozessen eingesetzt?

Beide Varianten legen überhaupt nicht auf irgendwelche Tools fest. Die Toolentscheidungen müssen also so oder so noch getroffen werden, bei BEO wohl durch die Verantwortlichen, bei der SMV irgendwie im Laufe der weiteren Diskussion.

Die SMV an sich ist allerdings wohl zumindest an Liquid Feedback orientiert. Das Tool hat im Vergleich zu anderen den strukturellen Vorteil, dass es den meisten Mitgliedern bekannt ist. Im Grunde hätte höchstens noch Pirate Feedback eine Chance zum Zuge zu kommen, wobei dort, wie bereits erwähnt, dann die Diskussion bevorstünde, ob das denn die „Prinzipien der Liquid Democracy“ erfüllt. Das ein anderes Tool noch aus dem Boden gestampft und irgendwie etabliert wird, halte ich für unrealistisch.

Für BEO muss jetzt erstmal munter gebaut werden. Durch die Anträge sind eine Reihe von Prozessschritten festgelegt, die eine Software irgendwie abbilden können wird müssen, aber ansonsten stehen die Art und Funktionsumfang eventuell eingesetzter Tools völlig in den Sternen. Auch hier werden die Verantwortlichen wohl nach gutdünken einfach irgendwelche Entscheidungen treffen müssen. Bis da etwas steht, das dann auch seine Kinderkrankheiten überwunden hat, wird uns noch einiges Bevorstehen. Der Tooldebatte (und da steht der gemeine Pirat besonders drauf) sind auf jeden Fall nur wenige Grenzen gesetzt.

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13. Welche Sicherheitsvorkehrungen werden getroffen?

Die Debatte um die Sicherheit, in erster Linie der Online-Beschlüsse, ist wahrscheinlich der komplizierteste, nervigste und unfruchtbarste Teil der gesamten „SMV-Debatte“. Da prallen gerne mal Welten aufeinander. Es wird aneinander vorbeigeredet, Standpunkte gar nicht, oder nur halb verstanden, Begriffe ungenau benutzt, oder teilweise die selben Begriffe benutzt, um unterschiedliche Dinge zu beschreiben und das manchmal sogar von den selben Personen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Es macht keinen Spaß, aber es muss halt leider sein. Um die Anzahl der Missverständnisse irgendwie zu reduzieren, möchte ich bevor ich zu den Anträgen kommen, aber noch ein paar Absätze vorausschicken.

Erstens mal: Es gibt keine 100%ige Sicherheit. Nirgends. Wer das tatsächlich von einem System fordert, möchte ein Totschlagargument einbringen. In den meisten Fällen ist mit der Forderung nach einem „sicheren System“ aber eigentlich eh ein „aussreichend sicheres System“ gemeint. Die Diskussion sollte sich dann eigentlich darum drehen welche Risiken minimiert oder ausgeschlossen werden können, welche Restrisiken verbleiben und wieviel Restrisiko man bereit ist zu tragen. Wer anderen, ohne dass sie das explizit so gesagt haben, unterstellt sie würden 100%ige Sicherheit fordern, will in der Regel einfach nur von der schwierigen Analyse ablenken, um nicht über offene Risiken sprechen zu müssen. Wenn ich von sicheren Systemen spreche, meine ich „nach meinen persönlichen Maßstäben ausreichend sicher“.

Die Debatten drehen sich hier häufig um den sogenannten „Wahlcomputer“. Der Begriff wird aber für gefühlte 300 verschiedene Sachverhalte verwendet. Da in den meisten Köpfen relativ fest drinsteckt, dass Wahlcomputer sehr pfui-bäh sind, wird der Begriff ganz gerne mal für alles mögliche verwendet, was man eben persönlich in der Debatte gerade als pfui-bäh brandmarken möchte. Das tut nahezu jeder in der Debatte, auf allen Seiten, inklusive manchmal ich. ;) Das macht die Debatte aber leider nicht unbedingt einfacher, aber es hilft vielleicht, wenn man wenigstens um dieses sprachliche Problem weiß.

Der eigentliche Kontext der Wahlcomputer sind staatliche Wahlen (wie z.B. eine Bundestagswahl) an elektronischen Abstimmmaschinen. Diese haben den Anspruch (u.A.) geheim und nachvollziehbar (als Sicherheitsfeature) zu sein. Bei einem Wahlcomputer sind sie dann zusätzlich noch elektronisch. Gemeinhin gilt als sicher, dass diese 3 Dinge generell nicht alle 3 gleichzeitig erreicht werden können. Darum wurden Wahlcomputer bei Wahlen in Deutschland auch vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Was dafür zum Beispiel völlig irrelevant ist, liebend gerne aber auch als Ablenkungsmanöver verwendet wird, ist die Frage, ob es sich dabei um eine Wahl oder eine Abstimmung handelt. Das spielt an sich nicht die geringste Rolle. Alle Wahlcomputerprobleme treten 1 zu 1 gleich auch z.B. bei Volksabstimmungen auf. Der Punkt, warum das gerne in den Raum geworfen wird, ist dass Wahlen in Parteien in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben geheim durchgeführt werden müssen, Abstimmungen nicht. Es ist dann aber trotzdem das Krtierium der Geheimheit das entscheidende, nicht die Frage worum es inhaltlich geht.

Der geheime Abstimmungsprozess auf einem Parteitag erhält seine Sicherheit (und wer gut aufgepasst hat weiß, dass ich „ausreichende Sicherheit“ meine) dadurch, dass jeder einzelne Prozessschritt der Abstimmung öffentlich ist und lückenlos beobachtet werden kann. Wir zeigen z.B. vorher die leeren Urnen herum, dass jeder sehen kann, dass keine Stimmzettel vorher schon hineingeschmuggelt wurden, wir können zuschauen wie die Armbändchen und Stimmkarten der Abstimmenden kontrolliert und abgehakt werden und wir können zuschauen wie die Urnen geöffnet werden und das was drin ist ausgezählt wird. Dadurch kann so ziemlich jede mögliche Manipulation des Abstimmungsprozesses von beliebigen Personen erkannt und angezeigt werden. Bei elektronischen Abstimmungen kann man diesen Ansatz voll vergessen. Keine Sau kann sicher sagen, was in den elektronischen Kästen so vor sich geht und was nun aus welchem Grund wo durch welches Kabel durchgeht, schon gar nicht ohne tiefere Kenntnisse der genutzten Technik. Da das nicht gegeben ist, hat das BVerfG im Falle von staatlichen Wahlen die Nutzung von Wahlcomputern ausgeschlossen und diese quasi höchstrichterlich zu pfui-bäh erklärt.

Verfechter elektronischer Wahlen bieten für dieses Problem nun eine alternative Lösung an. Statt jedem zu ermöglichen den Prozess lückenlos zu verfolgen, soll die Korrektheit des Ergebnisses selbst überprüft werden können. Solange das Ergebnis, das hinten rauskommt, passt, ist egal welche Schwarze Magie in den elektronischen Kästen von statten geht.

Die Frage, ob das Ergebnis passt, ist aber nicht so einfach zu beantworten. Wenn dies bei einer geheimen Wahl in Frage gestellt wird und man den Prozess nicht lückenlos beobachten konnte (z.B. weil er elektronisch abgelaufen ist), hat man keinerlei Möglichkeit festzustellen, ob bei den Stimmzetteln nun wirklich etwas nicht stimmt, oder ob die Anschuldigungen erfunden sind. Völlig egal, was man tut, oder wieviel Aufwand man bereit ist zu treiben, es geht schlichtweg nicht. Man hat dann hart verkackt und kann sich nur noch darüber ärgern, dass man sich eben einen solchen Wahlcomputer zugelegt hat. Die Älteren unter uns werden sich vielleicht noch an den Bundesparteitag 2011.1 in Heidenheim erinnern. ;)

Um die Validierung der Abstimmungsergebnisse zu ermöglichen kann nun auf das Kriterium der Geheimheit verzichtet werden. Das heißt die (elektronischen) Stimmzettel sind am Ende keine anonymen Werte mehr, sondern den Personen fest zugeordnet, die sie ausgefüllt haben. Bei einer behaupteten Manipulation ist es dann möglich, dass die Abstimmungsteilnehmer nachschauen, ob ihre Stimmen korrekt erfasst wurden und richtig ins Ergebnis eingeflossen sind. Wenn das dann alle Abstimmungsteilnehmer tun, weiß man am Ende was tatsächlich Sache ist. Sollten sich dann viele mit entdeckten Manipulationen melden, kann man die Abstimmung für ungültig erklären, falls nicht, war die Manipulation entweder sehr klein, oder die wenigen, die behaupten ihre Stimmen würde nicht stimmen, sind eben Lügner. Auf jeden Fall hat man so aber überhaupt erstmal wenigstens die Möglichkeit festzustellen, dass keine (größere/relevante) Manipulation vorliegt. Man hat dann eben keinen Wahlcomputer, zumindest wenn man diesen Begriffe im derart strengen Sinne benutzt.

Das wiederum, tun die meisten nicht. :) (also den Begriff derart streng benutzen)

Was wir durch den Verzicht auf Geheimheit zunächst mal haben, ist eine theoretische Möglichkeit die Ergebnisse im Nachhinein zu validieren. Das heißt aber natürlich noch lange nicht, dass Manipulationen im alltäglichen Geschäft dann entdeckt werden. Dafür müssten solche Überprüfungen nicht nur möglich sein, sondern zumindest in gewissem Maße auch stattfinden. Das Abstimmungssystem kann die praktische Überprüfung nun über den blosen Verzicht auf Geheimheit hinaus noch weiter erleichtern bzw. fördern. Die Frage ist dann am Ende wie wahrscheinlich es in der gelebten Praxis ist, dass eine Manipulation durch solche Überprüfungen irgendwie auffällt, oder dass eine Validierung von Ergebnissen, die angezweifelt wurden, auch tatsächlich gelingt. Systeme, bei denen das sehr unrealistisch ist, werden von manchen in den Diskussionen dann ebenfalls als Wahlcomputer bezeichnet, was dann aber eben ein anderes konkretes Problem meint, als das weiter oben beschriebene. Das kann gerne mal zu Verwirrung führen.

Dazu kommt die Frage der korrekten Akkreditierung, also die Frage, ob jeder Stimmzettel im Ergebnis einer konkreten, realen, stimmberechtigten Person zugeordnet werden kann und jede Person eben nur einen Stimmzettel hat. Auf Parteitagen sind hier z.B. ebenfalls Angriffsszenarien denkbar. Wenn in der Mitgliederdatenbank ein Eintrag einer Person ist und eine solche Person aufkreuzt und sich entsprechend ausweisen kann, kann z.B. niemand so wirklich sicher sagen, ob diese Person ein legitimes, stimmberechtigtes Mitglied ist. Die Sicherheit kommt hier hauptsächlich dadurch zustande, dass man für so eine Manipulation in größerem Ausmaß einen krassen Aufwand betreiben muss und irgendwoher Massen an Schauspielern nehmen muss, die das Spiel mitspielen. Da ist es dann am Ende einfacher die Schauspieler treten einfach ganz normal ein und jemand zahlt den Mitgliedsbeitrag. Da lässt sich relativ wenig dagegen machen und in einigen Fällen ist das auch bei uns schon zu einem tatsächlichen, ganz handfesten Problem geworden (schönen Gruß z.B. nach Sachsen ;)).

In einem Online-System braucht man allerdings keine 100 Schauspieler, die real an einer Halle aufkreuzen, um 100 Sockenpuppen zu haben. Wenn man sich den Zugang zu den entscheidenden Systemen verschafft hat, kann man sich im Prinzip ganz alleine beliebig viele zusätzliche Stimmen verschaffen. Ohne weitere Maßnahmen geht das bei uns zur Zeit sogar recht trivial indem man einfach 100 Mitgliedsanträge mit irgendwelchen Fake-Daten einreicht und für alle den Mitgliedsbeitrag bezahlt. Darum wird oben im Kapitel über die Akkreditierung auch von einer persönlichen Identifizierung der Akkreditierten gesprochen. Im Prinzip ist es aber auch möglich an dieser Identifizierung vorbei Sockenpuppen-Accounts in ein elektronisches System einzufügen.

Für Systeme, bei denen normale Teilnehmer nicht überprüfen können, ob die anderen Accounts legitim sind, nutzen z.B. die Entwickler von Liquid Feedback den Begriff „Wahlcomputer Typ 2“. Diesen Begriff haben die allerdings einfach erfunden. Das ist natürlich auch eine Möglichkeit dem Vorwurf auszuweichen man würde den Begriff „Wahlcomputer“ falsch verwenden. ;)

Als Lösung für dieses Problem stehen die berüchtigten „Klarnamen“ im Raum, wobei es im Wesentlichen darum geht, dass alle Teilnehmer andere Teilnehmer eindeutig identifizieren können und diese sich nicht durch die Nutzung von unbekannten Pseudonymen genau vor einer solchen Identifikation schützen können. Meiner Meinung nach verkennt dieser Lösungsansatz aber, dass normale Parteimitglieder keinen Zugang zur Mitgliederdatenbank haben. Sie können bei den allermeisten Personen auch dann nicht einschätzen, ob diese legitime Accounts haben, wenn sie diese Personen identifizieren können. Identifizieren beudetet in den meisten Fällen, dass ein mir unbekanntes Pseudonym durch einen mir unbekannten „Klarnamen“ ersetzt wird. Die Überprüfung der Accounts kann also in jedem Fall nur die Mitgliederverwaltung der Partei vornehmen, egal ob Klarnamen, oder z.B. wie beim aktuellen Liquid Feedback nur über einen Referenzsschlüssel verknüpft. Der Sicherheitsgewinn beschränkt sich darauf vielleicht ein paar mehr Accounts Personen zuordnen zu können, von denen man schonmal gehört hat. Sockenpuppen mit irgendwelchen Fantasienamen kann man so aber nicht als solche erkennen.

Um dem oben erwähnten Wahlcomputer im engeren Sinne auszuweichen schließen sowohl der SMV-Antrag als auch BEO geheime Online-Abstimmungen bereits in der Satzung aus. Die SMV schweigt sich hier erstmal zu allem weiteren aus. Das ist auch kein Wunder, gibt es doch auf diesem Gebiet keinen Blumentopf zu gewinnen. Wie man ein System bauen soll, in dem Manipulationen in relevantem Ausmaß auch tatsächlich mit einer gewissen Chance entdeckt werden, bleibt völlig unklar. Wie man eventuelle Maßnahmen dafür oder gegen den beschriebenen „Wahlcomputer Typ 2“ mit den Datenschutzinteressen der Nutzer in Einklang bringen will bleibt ebenfalls ein Fall für die Zukunftsforscher.

An den BEO-Anträgen kann man sehen, dass die meisten dieser Probleme wenigstens erkannt wurden und man versucht hat diese Probleme wenigstens irgendwie anzugehen.

Einige Grundprinzipien sind bei BEO bereits in der Satzung verankert. So kann nur teilnehmen, wer persönlich identifiziert wurde. Das erschwert die Erstellung von Sockenpuppen, aber nur insofern, dass man sich dafür jetzt ein wenig anstrengen muss und nicht mehr einfach 100 Fake-Mitgliedsanträge einreichen kann. Bei pseudonymen Abstimmungen muss es allen möglich sein ihre eigene Stimme im Ergebnis zu überprüfen. Damit ist eine Validierung der Ergebnisse grundsätzlich möglich und kein Wahlcomputer im engeren Sinne gegeben. Bei geheimen Abstimmungen ist vorgeschrieben, dass die einzelnen Prozessschritte nachvollzogen werden können müssen, also im Grunde das Sicherheitsniveau von Parteitagsabstimmungen erreicht wird. Da das bei elektronischen Abstimmungen grundsätzlich nicht geht, werden diese für geheime Abstimmungen auch generell ausgeschlossen. Zusätzlich dazu wird eine Manipulation zum schweren Verstoß gegen die Ordnung der Partei erklärt, was, sollte dadurch dann auch ein schwerer Schaden entstehen, einen Parteiausschluss ermöglicht. Das ist im Grunde Security by fear, falls es den Begriff gibt, sonst kann man es auch einfach „Abschreckung“ nennen.

Die Fragen der Akkreditierung und der Pseudonymisierung habe ich bereits in den entsprechenden Kapiteln behandelt. In der Entscheidungsordnung werden nun für verschiedene Aspekte noch zahlreiche weitere Maßnahmen festgelegt.

Um Manipulationen besser erkennen zu können, erhalten die Teilnehmer für ihre Stimmabgaben eine Art Quittung, die sie dann sofort überprüfen können. Damit können sie im Falle einer Manipulation auch zeigen, dass der Stimmzettel im Ergebnis nicht dem entspricht, was auf der Quittung steht. Nach der Entscheidungsordnung sind sie sogar dazu „angehalten“ das zu tun. ^^ Wie man diese Quittung allerdings fälschungssicher bekommen will, ist mir an dieser Stelle unklar. Beweisen lässt sich sonst mit einem einfachen Dokument mit ein wenig Text sonst erstmal nicht viel. Dieses müsste dann schon elektronisch signiert sein oder so. Aber zumindest als Gedächtnisstütze ist es mal nicht schlecht. Damit die Überprüfung der Quittungen auch praktisch stattfindet, müssen die Verantwortlichen stichprobenhaft Teilnehmer befragen und über die Ergebnisse einen Bericht anfertigen. Das stelle ich mir spaßig vor, ist im Grunde aber sogar recht vernünftig. ;)

Neben einigen Detailregelungen ist zu den Urnenabstimmungen noch definiert, dass diese die Abstimmung auf einen Tag verkürzen können, wenn nicht sichergestellt werden kann, dass diese im Abstimmungszeitraum sicher verschlossen werden. Da die einzelnen Schritte einer (geheimen) Urnenabstimmung qua Satzung nachvollzogen werden können müssen, wäre eine solche unsichere Urne wohl generell nicht zulässig. Durch diesen Sonderfall wird nun ermöglicht dass auch infrastrukturell schlecht aufgestellte Gebiete (zum Beispiel solche ohne Geschäftstelle zumindest einen Tag eine Urne aufbauen können. Das ist sicherlich gut gemeint und wohl auch hilfreich, ob es aber ausreicht strukturelle Benachteiligungen bestimmter Regionen auszugleichen, wird sich wohl noch zeigen müssen und wird im Zweifelsfall wohl vor einem Schiedsgericht landen, fürchte ich. Etwas schräg ist noch, dass die Auszählung nicht-elektronischer Abstimmungen „mitgliederöffentlich“ erfolgen muss. Da wäre wahrscheinlich „mindestens mitgliederöffentlich“ oder sowas schlauer gewesen. Nichtmitglieder müssen so wohl während der Auszählung rausfliegen. ;)

Bei Regelverstößen oder Unregelmäßigkeiten können auch Teile von Abstimmungen wiederholt werden, wenn dadurch die Abstimmung geheilt werden kann. Vom Kontext her würde ich mal davon ausgehen, dass regionale Teile gemeint sind, nicht einzelne Anträge. Das gibt immerhin die Möglichkeit „auf Nummer sicher“ zu gehen, eröffnet theoretisch aber auch Missbrauchspotenzial, sollte den Verantwortlichen das Abstimmungsergebnis an bestimmten Urnen nicht so recht sein. Fristen oder ähnliches sind für Wiederholungsabstimmungen offenbar nicht festgelegt.

Die Entscheidungsordnung gibt sich sichtbar Mühe die vorhandenen Lösung für bekannte Sicherheitsprobleme in BEO zu integrieren. Leider sind die Online-Abstimmungen aus meiner Sicht so immernoch durch verschiedenste Angriffsszenarien verwundbar. Einige Szenarien sind spürbar erschwert, aber z.B. gegen einen Hack der Server oder Angriff durch die Systemadministratoren selbst kann aus meiner Sicht auch BEO nicht allzuviel ausrichten. Am ehesten Potenzial haben vielleicht noch die Stichproben durch die Verantwortlichen, aber ob die sich jedes Mal durch hunderte Abstimmungsteilnehmer quälen wollen, um potenziell vorhandene Manipulationen aufzuspüren, wird man sehen müssen. Ich frage mich aber auch was sie tun sollen, wenn sich jemand z.B. nicht zurückmeldet. Einfach von einer „Unregelmäßigkeit“ ausgehen? Oder als „ist halt normal“ ignorieren? Das erinnert mich ein wenig an die Mitgliederverwaltung im Bundes-Liquid Feedback. Theoretisch sollen dort Manipulationen dadurch entdeckt werden, dass Leute sich beschweren, dass sie nicht mehr in ihren Account kommen, oder dass sie ihren Invitekey nicht bekommen haben, obwohl sie ihn haben müssten. Das ist allerdings lange Zeit derart zum Normalfall geworden, dass niemandem möglich war „Verwaltungsschwierigkeiten“ und „Manipulationen“ irgendwie unterscheiden zu können.

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Spezial: Die Verantwortlichen!

Neben all den angesprochenen Punkten gibt es bei BEO noch eine Besonderheit, bei der es lohnt sie gesondert zu betrachten: die Verantwortlichen!

Prinzipiell kann man bei so einem Vorhaben nicht jedes Detail in Beschlüssen regeln. Irgendjemand muss diese Dinge umsetzen, machen, dass es passiert, und dafür auch die ein oder andere Entscheidung treffen. Natürlicherweise läge diese Aufgabe beim Bundesvorstand, der die Geschäfte der Partei auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane führt. BEO führt allerdings in der Entscheidungsordnung einen eigenen Posten für diesen Zweck ein, der einige explizite und eine Menge impliziter Aufgaben hat.

Grundsätzlich gilt wir können Verantwortlichen wählen, müssen aber nicht. Solange es keine gibt (also z.B. jetzt gerade) liegen seine Aufgaben doch wieder beim Bundesvorstand. Sobald wir jemanden gewählt haben, ist der Bundesvorstand allerdings wohl raus. In diesem Fall sehe ich die ein oder andere Kompetenzstreitigkeit aufziehen. Die Verantwortlichen sind dann mit der Durchführung der Basisentscheide beauftragt. Theoretisch müssten sie dafür auch z.B. über Geld verfügen dürfen, wenn das nötig sein sollte (z.B. zur Durchführung einer Briefwahl). Es wäre wohl eine interessante Frage, inwiefern das auch gegen den Willen des Bundesvorstands möglich wäre.

Regelungen für die Wahl der Verantwortlichen gibt es praktisch keine. Der Bundesparteitag oder ein Basisentscheid selbst kann solche wählen. Sobald es auch nur einen einzelnen gibt, hat der Bundesvorstand da theoretisch nichts mehr zu melden und ein Verantwortlicher entscheidet alleine. Genausogut können wir aber auch 50 Verantwortliche wählen. Geregelt ist dann nur, dass diese Entscheidungen mit einfacher Mehrheit treffen und mindestens die Hälfte der Verantwortlichen mitentscheiden müssen. Abwählen können wir Verantwortliche auch. Damit können wir quasi permanent ein lustiges Rein-Raus-Spielchen spielen, sogar zwischen den Parteitagen. Jeder muss ein mal pro Kalenderjahr wiedergewählt werden, oder er fliegt quasi raus. Da ich nirgendwo eine Vorschrift sehe, dass diese geheim zu wählen sind, können wir das wohl auch z.B. auf dem Bundesparteitag per Handzeichen tun und auch per elektronischem Basisentscheid (edit: okay, durcheinandergekommen, Personenwahlen per Basisentscheid sind qua Satzung immer geheim, also nie online).

Explizite (aber nicht abschließende) Aufgaben der Verantwortlichen sind die Entscheidung über Antragskonkurrenzen, wann die Stichtage sind, also wann abgestimmt wird, und wie die Abstimmungen durchgeführt werden. Viele weitere Entscheidungen müssen aber schlichtweg irgendwie getroffen werden und ich würde diese eben auch bei den Verantwortlichen sehen. Einige davon können wahrscheinlich durch Software automatisiert werden.

Hier ein Versuch mal alles, was ich bisher gefunden habe, aufzulisten:

  1. Auswahl einer Software für die elektronischen Abstimmungen und Festlegen von optionalen Features und der Konfiguration
  2. Kryptografische Abwicklung von elektronischen Willenerklärungen
  3. Validierung des Absenders von Willenserklärungen per E-Mail (durch Signatur oder Nachfrage)
  4. Organisation der dezentralen Urnen in ganz Deutschland
  5. Zuordnung aller Mitglieder zu jeweils einer Urne
  6. Bearbeitung der Anträge zur Zuordnung zu einer anderen Urne
  7. Entscheidung darüber, ob Urnen aus Sicherheitsgründen nur am Stichtag selbst geöffnet werden
  8. Zusammenführung von Urnen mit weniger als 10 Teilnehmern vor der Auszählung
  9. Abwicklung der Briefwahl
  10. Bearbeitung der schriftlichen Anträge auf Briefwahl, inkl. Entscheidung darüber, ob die Teilnahme an der Abstimmung sonst wirklich kaum oder nicht möglich wäre
  11. Organisation der Stimmabgaben auf Parteitagen
  12. Feststellung der Stimmberechtigung derjenigen, die mitmachen wollen
  13. Entzug der Stimmberechtigung bei entsprechendem Beitragsrückstand oder Austritt
  14. Akkreditierung der Mitglieder, die sich dafür melden
  15. Durchführen der Akkreditierung bei Einreichung, Unterstützung oder Abstimmung von Personen, falls bei dieser Person noch nicht geschehen
  16. Abwicklung der persönlichen Identifikation durch zwei gewählte Personen, inkl. deren Dokumentation
  17. Definition treffen welche Art Wahlen Personen zu gewählten Personen machen
  18. Feststellung, ob identifizierende Personen wirklich gewählte Personen nach der Definition sind
  19. Entscheidung darüber welche anderen glaubwürdigen Verfahren zum Nachweis der Identität eingesetzt werden können und Abwicklung dieser Verfahren
  20. Verwaltung der elektronischen Anmeldungen und Abmeldungen zu Themengebieten
  21. Verwaltung der Anmeldungen und Abmeldungen zu Themengebieten in Textform
  22. Streichen von Anmeldungen an Themengebieten, die nach 2 Stichtagen nicht erneuert wurden
  23. Feststellung treffen, ob neue Anträge gleich oder sehr ähnlich in den letzten 12 Monaten schonmal abgestimmt wurden und Verweigerung der Einreichung, Einbringung oder Abstimmung dieser Anträge
  24. Bewertung, ob die Begründung der erneuten Einreichung eines solchen Antrags „stichhaltig“ ist und gegebenenfalls Zulassung des Antrags
  25. Bewertung, ob sich die Umstände zu einem Antrag seit seiner letzten Abstimmung maßgeblich geändert haben
  26. Bewertung, ob ein Antrag bereits erfüllt oder unerfüllbar ist und Herausnahme dieses Antrags aus der Abstimmung
  27. Feststellung, ob ein Antrag die vorgeschriebenen 5 Antragsteller hat
  28. Bewertung, ob der Antrag seinen Zweck klar und eindeutig benennt
  29. Unverzügliche Feststellung der Erreichung des Quorums, bei einem Antrag, inkl. Verwerfen von Unterstützungen, die schon länger als 12 Wochen zurückliegen
  30. Festlegung treffen welche neuen Anträge konkurrierend zu bestehenden Anträgen sind (reduziert die Anforderungen an das Quorum!)
  31. Feststellung, ob ein Antrag auf geheime Abstimmung erfolgreich ist
  32. Feststellung treffen, ob ein Antrag von den Antragsstellern einvernehmlich zurückgezogen wurde
  33. Festellung treffen, ob zurückgezogene Anträge bis zur Eröffnung der Debatte von mindestens 5 Teilnehmern als Antragsteller übernommen werden
  34. Ermöglichen einer angemessenen Vorstellung von Anträgen
  35. Förderung der Debatte von Anträgen
  36. Sicherstellen, dass die Teilnahme an einer Debatte für alle zumutbar und barrierefrei ist
  37. Festlegen welche Anträge dem Bundesparteiag vorbehalten sind und damit nur empfehlenden Charakter haben
  38. Festlegen welche Anträge eindeutig dem Parteiprogramm widersprechen und damit nur empfehlenden Charakter haben
  39. Entscheidung darüber, ob ein organisatorischer Antrag des Bundesvorstands wirklich organisatorisch ist (und nicht etwa inhaltlich) und gegebenenfalls Zurückweisung
  40. Termin festlegen, wann eine Abstimmung stattfindet
  41. Festlegen wieviele Anträge abgestimmt werden, also auch welche bei einem Stichtag nicht mehr mit drankommen
  42. Festlegen, ob die Abstimmung mit den normalen oder verkürzten Fristen durchgeführt wird (in besonders dringenden, für die Partei unerlässlichen, vorab begründeten Ausnahmefällen)
  43. Festsetzung der verkürzten Fristen, bei entsprechenden Abstimmungen
  44. Konkrete Abstimmungsarten des Stichtags festlegen: elektronisch, per Urne, auf Parteitagen, per Briefwahl
  45. Festlegung, ob die Abstimmung pseudonym oder geheim ist
  46. Erstellung und Versand der Einladungen an die Teilnehmer in Textform
  47. Verwaltung der Einmal-Tokens für alle Teilnehmer bei jeder Abstimmung, ohne dass Nicht-Verantwortliche diese Zuordnen können (sowohl bei online als auch bei offline Stimmabgaben!?)
  48. Versand der Abstimmungsquittung an den abstimmenden Teilnehmer (evtl. auch bei offline Stimmabgaben oder Briefwahl!?)
  49. Verwaltung der Erklärungen von Briefwählenden frei, unbeobachtet und ohne Zwang entweder selber oder durch einen benannten Helfer abgestimmt zu haben
  50. Verwaltung von benannten Helfern, die eine Stimmabgabe für andere tätigen können (falls man das trotz Satzungsverstoß durchziehen möchte)
  51. Festlegung, ob konkurrierende Abstimmungen nur einen Sieger haben sollen, oder eine Rangfolge von (potenziell) mehrern erfolgreichen Anträgen als Ergebnis haben soll
  52. Umgehende Feststellung und Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse
  53. Durchführung eines Losentscheids bei Gleichstand zwischen konkurrierenden Anträgen
  54. Stichprobenhaftes Fragen der Teilnehmer, ob ihre Abstimmungen richtig erfasst wurden
  55. Entgegennehmen und Bearbeiten von angezeigten Unregelmäßigkeiten bei den Abstimmungen
  56. Ungültigerklären von manipulierten Abstimmungen
  57. Ungültigerklären von manipulierten Teilen einer Abstimmung und eventuell Durchführung einer Wiederholung dieser Teilabstimmungen, wenn dadurch die Abstimmung geheilt werden kann
  58. Festlegung des Ablaufs und der Fristen für Abstimmungswiederholungen
  59. Sichere Aufbewahrung der Stimmzettel während der Anfechtungsfrist
  60. Löschung der Zuordnung von Pseudonymen und Teilnehmern einer Abstimmung nach Ablauf der Anfechtungsfrist bzw. Abschluss einschlägiger Schiedsgerichtsverfahren

Puh. :)

Einige dieser Punkte lassen sich vermutlich durch ein entsprechendes Tool automatisieren, einige haben es aber auch echt in sich, sowohl vorbereitende Tätigkeiten als auch laufende Tätigkeiten. Sowohl eine geeigenete Software an den Start zu bringen als auch die Urnenabstimmungen durch zu organisieren dürfte ziemlich anstrengend werden, die Akkreditierung ebenfalls. Die Abwicklung der Willenserklärungen per E-Mail oder Schriftform, Briefwahl, Verwaltung der Stimmberechtigungen, Feststellung der Zulässigkeit von Anträgen oder eventueller Konkurrenzen, Verwaltung der Einmal-Tokens, Stichprobenkontrollen und die Bearbeitung von Unregelmäßigkeiten stelle ich mir relativ nervig vor. Da frage ich mich, ob ich jemanden, der verrückt genug ist sich so einen Job anzutun, überhaupt in diesem Job haben möchte. ;) Nun denn, der Bundesvorstand hat jetzt erstmal keine Wahl. :D

 

Fazit

Tja, nunja, ich würde mal sagen, es hätte auch schlimmer kommen können. Mit dem Satzungsteil kann ich einigermaßen leben. Die Wichtigkeit unerkannt an den Abstimmungen teilnehmen zu können wird dort bereits anerkannt und verankert. Auch den Verzicht auf Delegationen kann ich nach den Erfahrungen der letzten 3 Jahre mit diesen nur begrüßen. Leider stellen diese Punkte wohl kaum einen Konsens dar in der Partei, was ich allerdings für so etwas grundlegendes wie die Art der innerparteilichen Demokratie wichtig gefunden hätte. Die Abstimmungen auf dem Bundesparteitag deuten für mich daraufhin, dass die Lager in diesen Fragen ähnlich groß sind und die 2/3-Mehrheit nur durch diejenigen zustandegekommen ist, die einfach irgendwas wollten, egal in welcher Ausgestaltung. Das ist eine ziemlich fatale Situation, aus der ich keinen schmerzfreien Ausweg erkennen kann.

Die Entscheidungsordnung hat bei BEO relativ großen Spielraum. Auch sehr grundlegende Fragen werden erst dort festgelegt. Das bedeutet wohl, dass wir nun zwei ähnlich große Lager haben, die mit einer einfachen Mehrheit auf einem Parteitag die innerparteilich Demokratie großflächig umkrempeln können. Ich habe lange versucht davor zu warnen, nun ist es aber eben doch so und wir werden sehen müssen, wie schlimm oder vielleicht auch nicht-schlimm es wird. Sollte es darauf hinauslaufen, dass wir uns jetzt an jedem Parteitag stundenlange Debattenschlachten geben, die defakto mehr oder weniger Machtkämpfe sind und so auch ausgetragen werden, dann können wir uns auch gleich einsargen. Dieses Drama in Neumarkt war für unser politisches Vorankommen nahe an der Kapitulationserklärung. Die Hoffnung darauf, dass sich das Problem der verpfuschten Parteitage durch Online-Abstimmungen lösen ließe, halte ich schon allein aus rechtlichen Gründen für einen Irrglauben. Wenn wir keine funktionierenden Parteitage hinbekommen, werden wir absaufen, so oder so.

Ähnliche Sorgen macht mir das Konstrukt der Verantwortlichen. Wenn wir wollen, können wir unsere kostbare Zeit in Zukunft voll damit auslasten uns über Verwaltungsposten zu streiten. Ich fürchte wenn irgendwann der Eindruck entstehen sollte, dass diese Posten machtpolitisch missbraucht werden, könnte es auch genau so kommen. Das ist zum Beispiel dann, wenn diese Entscheiden, dass ein Antrag dem Parteiprogramm widerspricht, so gut wie vorprogrammiert.

Zur Sache selbst, sehe ich vor allem jede Menge Fragezeichen und vor allem saumäßig viel Arbeit. Beim Online-Bereich wird man sich wahrscheinlich voll auf das Beschränken müssen, was man durch eine Software in der Lage ist zu automatisieren. Das ganze Gefrickel um Antragskonkurrenzen oder Sperrfristen für gleiche oder sehr ähnliche Anträge wird wahrscheinlich eine sehr undankbare Aufgabe werden. Überhaupt der ganze Prozess, die Anmeldungen zu Themengebieten, die Quoren usw. werden sich in der Praxis überhaupt erst noch beweisen müssen. Das ist leider alles völlig unerprobt, inkl. natürlich der bisher nicht existierenden Software. Besonders spannend wird für mich die Frage, ob sich das Quorum für geheime Abstimmungen in dieser Art als tauglich erweist. Ich habe da so meine Zweifel, aber man wird sehen.

Um geheime Abstimmungen und was sonst noch so geheim stattfinden soll überhaupt abfangen zu können, wird sehr bald wohl schon der Ablauf der Urnenabstimmungen stehen müssen. Pseudonyme Urnenabstimmungen werden faktisch wahrscheinlich schon gar nicht gehen, aber auch so ist das ganze etwas, das ich eigentlich eher in Jahren einsatzfähig sehe, als in Monaten. Ob es uns überhaupt gelingen wird, wird wohl auch von der Einstellung der Mitglieder zu dem ganzen Prozess abhängen. So wirklich Konsens ist das, wie gesagt, nicht. Es wird aber wohl nur funktionieren, wenn die Urnen flächendeckend erfolgreich abgewickelt werden können. Ich bin da ja mal sehr gespannt.

Gespannt bin ich auch zum Akkreditierungsprozess. Einen solchen bräuchte man wohl bei jeder Form von Online-Abstimmung, aber die flächendeckende Durchführung ist mit Sicherheit kein Pappenstiel.

Die Sicherheitsfrage halte ich persönlich auch bei BEO nicht für ausreichend beantwortet. Allerdings hege ich generell Zweifel, ob Online-Abstimmungen ausreichend sicher durchgeführt werden können. Die Partei wollte anscheinend unbedingt irgendwie online abstimmen und so wird man wohl mit den inhärenten Problemen leben müssen. Ich stoppe dann schonmal die Zeit bis wir das das erste Mal bereuen…

Also ich denke der Aufbau der Infrastruktur für Basisentscheide wird noch eine ganze Weile dauern und nur dann überhaupt gelingen, wenn die Partei insgesamt ein wenig mehr Begeisterung entwickelt für das, was sie da beschlossen hat, inklusive allen Kröten, die man für soetwas schlucken muss. Wenn nicht, führt uns der Weg, den wir da eingeschlagen haben, in die ständige Selbstbeschäftigung.

Ernsthaft Leute, ich bin zu alt für so viel Drama.

Spätestens an dem Zeitpunkt, als der Bundesvorstand verkündet hat die SMV-Debatte auf die Tagesordnung des Bundesparteitags zu bringen, war eigentlich schon klar: Dieses mal geht’s los. Nachdem der Parteitag mehrere mal in weiser Voraussicht auf eine SMV-Debatte verzichtet hatte, war das Interesse dieses mal wohl ausreichend vorhanden. Ich hatte nicht gerade Vorfreude darauf, aber was dann tatsächlich daraus geworden ist, war… krass. Und ich habe ehrlichgesagt den Eindruck es war noch krasser, als die meisten von euch bisher realisiert zu haben scheinen.

Bevor ich darauf genauer eingehe aber noch ein paar Worte zu dem Teil, der leider absehbar war. 2 Stunden waren für diese Debatte auf der Tagesordnung angesetzt. Grob über den Daumen gepeilt verbraucht hat die ganze Geschichte mehr als einen kompletten Tag. Dabei war es nach Ablehnung des Vertagungsantrags X016 völlig absehbar, dass diese Debatte auf jeden Fall zuende gebracht werden würde. Der Parteitag wollte es so, also ist es halt auch so. Diese behämmerte GO-Trollerei ist komplett zu Lasten unseres Wahlprogramms gegangen und darum fordere ich euch alle auf jeden einzelnen, der sich an dieser Sabotage beteiligt hat, aus der Partei auszugrenzen wo es nur geht. Blocken, blacklisten, ignorieren, was auch immer hilft. Das ist hier keine Frage davon, ob man irgendwelche Meinungen dieser Leute teilt, oder das selbe Ziel verfolgt, die selben Leute nicht mag oder sonstwas. Derartige Evolutionsbremsen dürfen in dieser Partei keinen Raum finden und keine Akzeptanz, denn sie verhalten sich absichtlich enorm parteischädigend. Die zuständigen Landesvorstände dürfen das auch gerne auf formelle Art in Gang setzen, wenn sie dafür irgendwie Chancen auf Erfolg sehen.

Aber genug von diesen Honks. Die Debatte wurde bis zum Ende durchgezogen und Entscheidungen wurden gefällt. Und guter, alter Parteitagstradition stellt sich jetzt, am Tag danach, die Frage, was wir eigentlich getan haben, was nicht und was das jetzt bedeutet. Ärgert euch nicht, falls euch das noch nicht so ganz klar ist: It’s complicated…

Der Presse kann man zur Zeit entnehmen, dass die SMV wohl abgesagt wurde. Doch nix mit Internetpartei. Die ersten Interpretationen und Abgesänge sind auch schon dabei. Schuldzuweisungen gingen gestern schon rum. Nur leider (oder zum Glück!?) trifft dieses Bild die Sache nicht so ganz.

Der Grund, warum der Wunsch nach dieser Debatte so groß war und warum sie nun eisern durchgezogen wurde, heißt nicht unbedingt SMV, sondern Bundesparteitag. Nach einigen Jahren Erfahrung wissen wir, dass dieses Beschlussorgan so seine Schwächen hat. Einige sehen diese dramatisch, andere weniger schlimm. Manches wird aufgebauscht und unsachlich emotionalisiert, manches stellt wirklich unschöne strukturelle Probleme dar. Die einzige etablierte Alternative dazu ist in der deutschen Parteienlandschaft das klassische Delegiertensystem. Leider hat ein solches System noch fatalare Schwächen und kaum jemand denkt ernsthaft daran sowas bei uns einzuführen. Darum ist der Wunsch entstanden in Zukunft auf andere Weise, unabhängig von Bundesparteitagen, Beschlüsse fassen zu können. Inzwischen hat sich das zur sogenannten „SMV-Debatte“ ausgewachsen.

In den letzten Monaten wurde dieser Debatte ein neuer Spin hinzugefügt, der nun offenbar den Durchbruch bringen sollte. Es wurde die Frage gestellt, ob wir so einen zweiten Beschlussweg überhaupt wollen als Partei. Die Ausgestaltung des wie sollte erst nach dieser Grundsatzentscheidung erfolgen. Dementsprechend hartnäckig wurden Fragen zu konkreten Ausgestaltungen dann auch abgeblockt. Seltsamerweise gab es im entsprechenden Abstimmungsblock aber 7 konkurrierende Anträge, die alle in die Satzung aufnehmen wollten, ob wir eine SMV wollen und sie alle unterscheiden sich aber darin, wie diese SMV aussehen soll. Der Name hätte eigentlich bereits stutzig machen müssen. „Ständige Mitgliederversammlung“ enthält bereits im Namen 2 Ausprägungen für Fragen des wie, nämlich dass die Beschlüsse ständig gefasst werden, statt z.B. gebündelt, und dass es sich rechtlich um eine Mitgliederversammlung handeln soll. Die Anträge beantworten natürlich alle bereits Fragen des wie und verankern die Entscheidungen in der Satzung. Damit sind diese Entscheidungen, wie z.B. ob Liquid Democracy oder nicht, der eigentlichen Debatte um das wie bereits defakto entzogen. Die Antragssteller haben hier bereits eine Art Rosinenpicken betrieben, mit ihnen besonders wichtigen wie-Entscheidungen. Trotzdem wurden die Anträge als ob-Entscheidungen verkauft, obwohl eigentlich nur die ganzen wie-Entscheidungen herausgenommen wurden, mit denen man sich eh nur unbeliebt macht und Zustimmung vergrault. Das ist wahrscheinlich z.B. bei der Hardcore-SMV aus Block 2 passiert. Nachdem Block 2 und 3a abgelehnt waren, rächte sich diese Etikettierung der SMV-Anträge als die ob-Entscheidungen der ganzen Debatte, ebenso wie die Betitelung des ganzen als „SMV-Debatte“. Für viele, die das unhinterfragt so geschluckt hatten, war die Debatte um Beteiligung außerhalb des Parteitages damit gelaufen, zumindest online, auch für nahezu die komplette Presse.

Die Tagesordnung des Parteitags spricht korrekterweise vom TO-Punkt „Anträge zur Beteiligung außerhalb von Bundesparteitagen“ und hat hier noch einen Block 3b und einen Block 4 mit weiteren Beschlusswegen. An allen Ansätzen, über die in den Monaten vorher gestritten wurde, vorbei, abseits von der „SMV-Debatte“ und SMVCon und losgelöst von ob-Entscheidungen mit wie-Anteil und Konsensanträgen, die kein Konsens sind, nahm die Versammlung völlig überraschend den Antrag SÄA003 aus Block 4 an, den kaum jemand wirklich auf der Rechnung hatte. Statt die Details erst auf dem nächsten Parteitag zu Regeln, wurde sogar gleich Nägel mit Köpfen gemacht und die Entscheidungsordnung in X011 gleich mit angenommen. Da war das Erstaunen groß und einige Leute schauten sich zum ersten mal überhaupt genauer an, was wir denn damit nun beschlossen haben. Und siehe da: Wir können nun verbindliche Beschlüsse und Urabstimmungen außerhalb von Parteitagen machen. Diese sind pseudonym und direktdemokratisch, die Abstimmungen finden gebündelt bis zu festgesetzten Stichtagen statt und die Teilnahme kann elektronisch, per Urne, oder falls das beides nicht (zumutbar) geht auch per Brief stattfinden. Damit dürfte wohl eindeutig geklärt sein, dass wir Beschlüsse außerhalb des Parteitags sehr wohl eingeführt haben und dass an diesen sehr wohl auch über das Internet teilgenommen werden kann. Meldungen, wir hätten Online-Beteiligung unserer Mitglieder abgelehnt, sind also schlicht falsch, komplette Enten. Die Interpretationen und Abgesänge, die zur Zeit die Runde machen, gehen von völlig falschen Annahmen aus. Das ob wurde mit ja beantwortet und zum wie wurde gleich das komplette Paket an Regelungen mit durchgewunken. Von wegen der Parteitag war mutlos! Völliger Unsinn! Tatsächlich hat er sich Hals über Kopf in ein Abenteuer gestürzt, das uns noch viel Spaß bereiten wird. Im Gegensatz zu den anderen Anträgen wurden offenbar die formal notwendigen Parteitags-Entscheidungen auch jetzt schon alle vom Parteitag getroffen, statt diese auf den nächsten Parteitag zu verlagern.

Für den größten Coup von allen, hat aber tatsächlich die Versammlungsleitung den Weg geebnet. Ich weiß nicht, ob ihr es bemerkt habt, aber beinahe (um ~2% verpasst, um genau zu sein) hätten wir uns in eine Lage gebracht, die so vor dem Parteitag noch quasi überhaupt niemand auf dem Radar hatte und mit der sich die Partei auf geradezu epischste Weise selbst getrollt hätte. Der Punkt ist, dass SÄA003 in Verbindung mit X011 es ermöglicht außerhalb von Parteitagen online verbindliche Beschlüsse zu fassen. Der SMV-Antrag SÄA027 hätte das (nach Annahme einer noch zu entwickelnden Geschäftsordnung) aber ebenfalls getan. Trotzdem waren die Anträge nicht als konkurrierend eingestuft. Dies hatte allerdings lediglich formale Gründe. Der SMV-Antrag definiert sich rechtlich als Teil des Bundesparteitags und ändert entsprechend §9b der Bundessatzung. Der andere Antrag versteht sich als Urabstimmung und fügt einen neuen Paragraphen in die Satzung ein. Rein formal hätten wir diese Beschlusswege beide in die Satzung schreiben können und sie hätten beide wirksam werden können. Damit hätten wir dann aber zwei Online-Beschlusswege, die nach völlig unterschiedlichen Regeln funktionieren. Im Großen und Ganzen würden sie dann beide jeweils einer Streitpartei in dieser ganzen Diskussion, bzw. einem Parteiflügel, dessen spezifische Wünsche erfüllen, anstatt dass die Partei sich insgesamt für einen der beiden Wege entscheidet. Beide Flügel würden sich wohl häuslich in ihrer präferierten Variante einrichten und in der anderen womöglich unterrepräsentiert sein. Wir hätten uns also eine Art Tooldarwinismus in die Satzung gepackt, mit zwei Gruppen, die sich in 2 Systemen gegenseitig ihre Beschlüsse verbindlich für ungültig erklären können. Das größte Problem hätte dabei wohl erstmal der Bundesvorstand gehabt, denn beide Varianten sind auf die Umsetzung und das Engagement des Bundesvorstands angewiesen. Und was das bedeutet, wissen die Älteren unter uns vielleicht noch von der Einführung von Liquid Feedback auf Bundesebene. Na das wäre vielleicht ein Spaß geworden…

Soweit ist es ja nun aber nicht gekommen, nur einer von beiden wurde angenommen. Die Presse verkündet es nun überall: Die SMV wurde nicht eingeführt, die Alternative, die einfach nur den wie-Punkt „ständig“ und den wie-Punkt „Mitgliederversammlung“ anders beantwortet, passt nicht unter die Bezeichnung „SMV“, setzt sehr wohl aber auch Online-Beschlüsse zwischen Parteitagen um.

Wie konnte das nun also passieren? Online-Beschlüsse ja, aber nicht als SMV? Obwohl doch die SMV-Anträge diejenigen waren, die in aller Munde waren und ohne die wir angeblich als Partei überflüssig werden und untergehen (jaja…)? Nach Lektüre der Beschlüsse SÄA003 und X011 hätte ich da vielleicht einen Erklärungsansatz. Während die gesamte SMV-Debatte sich darum drehte welche Entscheidungen man auf später verschieben muss, um den Widerstand gegen die verbleibenden Festlegungen auf unter 33% zu bekommen, und ob das so eine gute Vorgehensweise ist, hat der Author der Alternative etwas völlig ungewöhnliches getan. Statt sich in Gesprächen mit der Presse immer und immer wieder zu wiederholen, dass wir doch aus irgendwelchen kaum greifbaren Gründen unbedingt irgendeinen SMV-Beschluss annehmen müssen, ist er anscheinend die Argumente der Debatte aus den letzten 3 Jahren durchgegangen und hat für so ziemlich jeden einzelnen Punkt einen Lösungsvorschlag entwickelt und aufgeschrieben. Am Ende bekam er dafür als einziger die 2/3-Mehrheit. Wow, was für eine Nummer! Da wurde jemand derbe unterschätzt, denke ich. Politik der sachlichen Lösungsvorschläge schlägt Internetpathos, Medienpräsenz und systematisches Kleinreden von validen Kritikpunkten. Fast schon Filmreif!

Der Parteibasis wurde so lange eingeredet, dass sie jetzt sofort etwas beschließen müsse, dass Bedenken ganz pfui und CDUig seien und man doch mutig und progressiv sein soll, einfach mal machen, für Fortschritt und Internet, dass sie sich wohl gedacht hat: Alles klar, wir probieren mal den mit den Lösungsvorschlägen! Hehe. Jetzt haben wir Online-Beschlüsse und können im Prinzip sofort loslegen, sobald die Technik steht. Und die halbe Partei will es partout nicht wahrhaben. diskutiert haben wir die Vorschläge fast gar nicht, wahrscheinlich sind sie bisher kaum bekannt. Was für eine abgefahrene Situation! Aber News-Flash: Das steht nun in der Satzung. Die Basis wollte es. Es ist der Job des Bundesvorstands, das jetzt zu tun. „Da hab ich keinen Bock drauf, ich will’s lieber anders“ is nich. Wenn einem das jetzt nicht gefällt, hätte man vielleicht mal etwas mehr zu den konkreten Sachfragen debattieren sollen, anstatt Detaildiskussionen generell abzulehnen und auf Internetpathos zu setzen. All die Entscheidungen, die aus den „Konsensanträgen“ ausgeklammert wurden, um niemanden zu vergraulen, hat der Bundesparteitag jetzt einfach getroffen. Es geht also los. Die Politik 2.0 ist da. Ich schätze mal ihr packt jetzt mit an, damit es dann bald losgehen kann, oder?

Ich bin ja mal sehr gespannt, ob da was draus wird, oder ob nun das passiert, was ich von Anfang an befürchtet habe: Dass wir uns den ganzen Wahlkampf lang über diese Sache zoffen. Ich hoffe mal das wird jetzt nicht ganz so schlimm, wie befürchtet, da ja auch einiges schon beschlossen ist. Aber das liegt nun auch ein wenig an euch allen.

Den genauen Wortlaut der Beschlüsse, ziehe ich mir wohl besser nochmal rein, wenn ich mal ein wenig geschlafen habe…